29.01.2019 - 5 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister macht einige Erläuterungen zum Sachverhalt und geht darauf ein, dass die Änderungen im Zusammenhang mit der potenziellen Ansiedlung von der Firma Ceravis stehen.

 

Herr Baetke erkundigt sich, in Hinblick auf die Planungen für West I, wann mit einer Entwicklung des neuen Standortes im Gewerbegebiet Nordwest zu rechnen wäre.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass es einen Pachtvertrag gibt, der zum Jahresende ausläuft. Eine Entscheidung über eine mögliche Verlängerung des Vertrages ist dann zu treffen. Von Seiten der Firma Ceravis stellt ein anderer Standort eine Investitionsentscheidung dar, die noch nicht getroffen wurde.

 

Sachverhalt: 

Die Stadt Grevesmühlen hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB mit dem erneuten Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden erneut beteiligt. Die Öffentlichkeit hatte ebenfalls erneut Gelegenheit Anregungen und Stellungnahmen abzugeben. Während der öffentlichen Auslegung vom 04.09.2018 bis zum 04.10.2018 wurden keine Anregungen vorgebracht.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet gemäß beiliegendem Abwägungsvorschlag. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen/Anregungen.

Hinweise werden lediglich zur Kenntnis genommen.

Die Festlegungen aus dem Abwägungsbeschluss können nun in die Planzeichnung und Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 eingearbeitet werden und der abschließende Beschluss zur Satzung (Satzungsbeschluss) kann gefasst werden.

 

 

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Beschluss:  

1.   Die während der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum erneuten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft und ausgewertet. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Anregungen vorgebracht.

Für die Abwägung  ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen/Anregungen.

Diese sind laut tabellarischer Zusammenstellung gemäß Anlage zu beachten.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage macht sich die Stadt zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.  Die Stadtvertretung  der Stadt Grevesmühlen fasst den Abwägungsbeschluss gemäß  Anlage.

 

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2523&TOLFDNR=35364&selfaction=print