24.01.2019 - 11 Information über die Ersetzung des gemeindliche...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 20.12.2018 ist die Stadt Grevesmühlen darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass das versagte Einvernehmen bzgl. der 2 Windenenergieanlagen vom Typ Nordex N-149 in den der Gemarkung Santow, Flur 1, Flurstücke 40/2 und 58/3 vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU WM) ersetzt worden ist (s. Anlage).

 

Mit Schreiben vom 11.01.2019 wurde dann auch der Genehmigungsbescheid an die WIND-projekt Ingenieur- und Projektentwircklungsgesellschaft mbH für die Errichtung dieser zwei Anlagen in Kopie an die Stadt Grevesmühlen übermittelt (s. Anlage).

 

Diskussion der Informationsvorlage

 

Herr Reppenhagen ist entsetzt darüber, wie leichtfertig über die vorgebrachten Argumente hinweg entschieden wird.

 
Herr Schulz bestätigt die Einschätzung von Herrn Reppenhagen. Dies ist alles zu lapidar begründet worden.

 

Frau Subat teilt mir, dass in der Gemeinde Glashagen durch eine Klage der Gemeinde der Bau von Windkraftanlagen verhindert werden konnte. Hier musste zurückgebaut werden.

 

Herr Prahler erläutert die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel der Stadt Grevesmühlen. Es wird sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass zur Wahrung dieser, Widerspruch gegen den Bescheid sowie gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, eingelegt werden soll.

Hierzu soll eine entsprechende Beschlussvorlage für die Sitzung der Stadtvertretung am 18.02.2019 erarbeitet werden.

 

Verwaltung: Vorbereitung einer Beschlussvorlage.