24.01.2019 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 Herr Reppenhagen beantragt das Rederecht für die Einwohner zu den einzelnen unten aufgeführten TOP´s.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Frau Ertel kommt auf die geplanten Windkraftanlagen in Questin zu sprechen und fasst Ihre bisher vorgetragenen Argumente kurz zusammen. Sie macht den Vorschlag, dass gemeindliche Einvernehmen auch für die auf der heutigen Tagesordnung stehenden Anträge zu versagen. Sie hofft sehr, dass Ihrem Vorschlag gefolgt wird. Die Ablehnungsgründe wären dieselben wie bereits im Antrag vom September 2018 (2 Windkraftanlagen in Questin, Az StALU WM-53-4627-5712.0.1.6.2V-74026).

Sie gibt weiterführend den Hinweis, dass Videoaufnahmen eine Seeadlers existieren. Auch der Horststandort sei bekannt. Aufgrund von Vorkommnissen in der Vergangenheit, soll die Lage des Horstes jedoch nicht der Öffentlichkeit preis gegeben werden.

 

Herr Voß kommt zu Wort und bringt nochmals die Argumente für die seines Erachtens erhebliche Lärmbelästigung vor, welche von einem ortsansässigen Gerüstbauunternehmen in seiner näheren Wohnumgebung  verursacht werden.

Herr Reppenhagen weist Herrn Voß darauf hin, dass dem Bauausschuss die Probleme sowie die gesamte Situation hinlänglich bekannt seien. Herr Voß möge sich kurz halten, auch im Interesse der anwesenden Einwohner. Es stehen noch weitere brisante Themen auf der Tagesordnung.

Herr Voß reicht ein Foto an die Mitglieder des Bauausschusses, aufgenommen am 20.01.2019, aus. Dieses zeigt den aktuellen Stand des Lagerplatzes der Gerüstbaufirma.

Er kommt sodann auf sein Schreiben vom 20.01.2019 zurück, welches er an den Vorsitzenden des Bauausschusses gerichtet hat. Herr Reppenhagen beantwortet die gestellten Fragen mit einer kurzen Zusammenfassung sowie mit dem Hinweis, dass die viele Fragen bereits in den früheren Ausschüssen sowie im Gespräch vom 10.01.2019 mit dem Bürgermeister erläutert und beantwortet worden sind. Auf die Fragen nach einer  Notwendigkeit eines Planerfordernisses antwortet Herr Reppenhagen ebenfalls ausführlich.

Er fasst zusammen, dass alle Maßnahmen, die dem Bauausschuss möglich waren, ergriffen worden sind.

 

Schlussendlich sichert Herr Reppenhagen eine schriftliche Beantwortung der Fragen aus den Schreiben vom 20.01.2019 und 15.01.2019 zu. Des Weiteren soll das nunmehr bestätigte Protokoll der Sitzung vom 08.11.2018 Herrn Voß zur weiteren Information zugeleitet werden.

 

Herr Schulz erläutert nochmals die Abfolge bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens der Gemeinde. Da die Gemeinde die Planungshoheit inne hat, muss sie zu jedem Bauantrag in Form des gemeindlichen Einvernehmens gehört werden. Rechtsfehlerhafte gemeindliche Einvernehmen können durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ersetzt werden. Es ist somit eher eine „Alibi Abfrage“. Selbst eine Änderung ändert leider auch nachträglich nichts an der Situation von Herrn Voß.

 

Nach Meinung des Bauausschusses sind alle derzeit zur Verfügung stehenden Mittel für die Konfliktlösung ausgeschöpft. Gem. Angabe von Herrn Voß läuft ein Petitionsverfahren, welches nunmehr abgewartet werden soll.