21.01.2019 - 5 Beschluss über einen öffentlich-rechtlichen Ver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 21.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schiffner berichtet über das Ergebnis der Ausschussarbeit, zum Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Fortführung der Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Grevesmühlen-Land. Mit dem neuen Vertrag soll Rechtssicherheit gewährt werden, insbesondere in Hinblick auf die Finanzierung, die ein großer Streitpunkt war.
Frau Lenschow erläutert den Vorschlag zur Berechnung der Verwaltungsumlage (§5). Über diese wird man sich in den nächsten Tagen nochmals unterhalten. Es wird eine kontinuierliche Kalkulationsgrundlage angestrebt. Sollte die Umsetzung in der Realität nicht funktionieren wird nochmals verhandelt. Neu ist auch, unter §3 Absatz 2, dass sich beide Hauptausschüsse mindestens einmal jährlich treffen, um geplante Investitionen und deren Prioritäten abzustimmen. Unter Absatz 3 wird den Mitgliedern des Hauptausschusses des Amtes ein Rederecht im Entscheidungsprozess zu Personalangelegenheiten (gemäß Hauptsatzung der Stadt) eingeräumt.
Die Ausschussmitglieder stimmen darin überein, dass hier eine faire Lösung für alle Beteiligten gefunden wurde.
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2004 bilden das Amt Grevesmühlen-Land und die Stadt Grevesmühlen über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Verwaltungsgemeinschaft. Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 12 Monaten jeweils zum Jahresende gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2019. Unter dem Aspekt der erstmaligen Kündbarkeit im Jahr 2018 bildeten die Stadtvertretung Grevesmühlen und der Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land Ende 2017 zur Standortbestimmung jeweils einen Ausschuss mit der Aufgabe, nach 13-jähriger Laufzeit die einzelnen Bestimmungen des Vertrags auf Anpassungsbedarf zu untersuchen und eventuelle Änderungsvorschläge zu unterbreiten.
Im Ergebnis der Ausschussarbeit liegt der in der Anlage enthaltene Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Fortführung der Verwaltungsgemeinschaft zur Beschlussfassung vor. Es handelt sich dabei um den II. mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg abschließend abgestimmten Entwurf
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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