19.12.2018 - 14 Information zum Entwurf eines öffentlich-rechtl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 19.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister informiert zum bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land. Dieser Vertrag wurde im Jahre 2003 abgeschlossen und läuft zum Ende 2019 aus. Dieser Umstand wurde genutzt, um den Vertrag in allen Punkten anzupassen. Dazu wurde sowohl auf Seiten der Stadt als auch des Amtes im Sommer 2017 ein Sonderausschuss „Verwaltungsgemeinschaft“ gebildet. Als erstes war die Frage nach Kündigung oder Fortbestand der Verwaltungsgemeinschaft zu klären. In diesem Gremium war man sich schnell einig, dass die Verwaltungsgemeinschaft weitergeführt werden soll. Allerdings sollte der Vertrag angepasst werden. In mehr als 10 Sitzungen auf jeder Seite wurde jeder einzelne Punkt des bisherigen Vertrages besprochen und gegebenenfalls geändert. Eine Beschlussfassung zur Fortführung des Vertrages zur Verwaltungsgemeinschaft sollte auf der letzten Amtsausschusssitzung am 03.12.2018 erfolgen.
Während der Sitzung des Amtsausschusses wurde vom Bürgermeister der Gemeinde Testorf-Steinfort vorgeschlagen, diese Information zuerst in die amtsangehörigen Gemeinden und Stadtvertretung zu geben, bevor hier ein Beschluss gefasst wird. Dem Vorschlag von Herrn Vitense wurde entsprochen.
Einige Gemeindevertreter von Warnow informieren über einen persönlichen Brief von Herrn Vitense, in dem er persönliche Einschätzungen zum öffentlich-rechtlichen Vertrag gegeben hat. Keinen persönlichen Brief erhielten der Bürgermeister und Herr Lange als Mitglied des Sonderausschuss „Verwaltungsgemeinschaft“.
Herr Lange macht ebenfalls Ausführungen zur Verwaltungsgemeinschaft und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag. Er informiert, dass er als Mitglied des Sonderausschusses „Verwaltungsgemeinschaft“ an der Überarbeitung des Vertrages mitgewirkt hat.
Der neue Vertrag soll durch die Anwendung neuer Formeln die Arbeit der Verwaltung für die Berechnung der Umlagen vereinfachen. Bisher wurden nur umlagefähige Kosten mit in den Vertrag aufgenommen (Strom, Heizkosten/Sachkosten/Personal/EDV). Diese wurden bisher prozentual auf die Stadt und das Amt aufgeteilt. Diese Kostenregelung sollte vereinfacht werden. Auch eine Veränderung der Einwohnerzahlen des Amtes wurde im neuen Vertragsentwurf bedacht.
Herr Lange sieht allerdings sehr kritisch die Berechnung der Sachkosten und hält die prozentuale Festsetzung dafür für nicht gerecht. Mehrere Proberechnungen nach neuer und alter Formel haben ergeben, dass diese zu Ungunsten des Amtes ausfallen.
Eine Vereinfachung in der Berechnung wird sehr befürwortet, diese darf aber nicht zu Lasten des Amtes gehen. Außergewöhnliche Ausgaben können auch weiterhin gesondert beraten werden. Das war auch bisher immer eine gute Methode.
Frau Lenschow geht auf die kritischen Hinweise von Herrn Lange ein und führt die dringend notwendigen Reparaturarbeiten im Rathaus als Beispiel für die notwendige Pauschalisierung von Sachkosten an.
Nach ausführlicher Diskussion kommt die Gemeindevertretung zu folgendem Ergebnis:
Zum Punkt Sachkosten besteht von Seiten der Gemeinde Warnow dringender Redebedarf. Deshalb wird um eine nochmalige Diskussion der Sonderausschüsse vor dem nächsten Amtsausschuss am 11.02.2019 gebeten.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags vom 19.11.2003 bilden das Amt Grevesmühlen-Land und die Stadt Grevesmühlen seit dem 01.01.2004 eine Verwaltungsgemeinschaft. Weil sich nach der langen Vertragslaufzeit womöglich Hintergründe, Motive und Ziele verändert haben und zudem der Vertrag mit dem 01.01.2018 jährlich kündbar wurde, bildeten Mitte 2017 die Stadtvertretung und der Amtsausschuss jeweils einen beratenden Ausschuss „Verwaltungsgemeinschaft“ mit dem Ziel, über die zukünftige Gestaltung der Verwaltungsgemeinschaft zu beraten. Nachdem sich die beiden Ausschüsse mehrheitlich für die Weiterführung der Verwaltungsgemeinschaft ausgesprochen hatten, beschäftigten sie sich sodann intensiv mit den Inhalten einer neuen vertraglichen Grundlage für die Verwaltungsgemeinschaft. Im Ergebnis liegt jetzt ein Vertragsentwurf vor, der bereits mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg abgestimmt. Dieser Entwurf wird der Stadtvertretung am 18.02.2019 und dem Amtsausschuss am 11.02.2019 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Eine Lesefassung des Vertragsentwurfs entnehmen Sie zu Ihrer Information bitte der Anlage.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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