19.12.2018 - 11 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 19.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Dieser Beschluss ist als Konsequenz zum Beschluss zur Haushaltssicherung zu fassen. Da es zu Beginn des Jahres 2019 noch keinen beschlossenen Haushalt für das kommende Jahr gibt, macht sich der Erlass einer Hebesatzsatzung erforderlich.
Sachverhalt:
Die Hebesätze der Haushaltssatzung treten erst mit Genehmigung des Haushaltes durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde in Kraft. Bis zur Genehmigung behalten die bisherigen Hebesätze aus dem Vorjahr ihre Gültigkeit. Die Gemeinde hat jedoch mit dem Haushaltssicherungskonzept eine Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer beschlossen. Da die untere Rechtsaufsichtsbehörde angekündigt hat, den Haushalt 2019 erst mit Vorlage der beschlossenen Jahresabschlüsse bis einschließlich 2016 zu genehmigen, ist es erforderlich, eine gesonderte Hebesatzsatzung zu erlassen, um die zusätzlichen Erträge dennoch realisieren zu können.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Warnow beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Warnow für das Jahr 2019.
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Warnow für das Jahr 2019 (Hebesatzsatzung 2019)
Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 19.12.2018 wird folgende Satzung erlassen aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV), verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V, S. 777), den §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 777, 833), in Verbindung mit den §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074):
§ 1
Hebesätze
Die Hebesätze der nachstehenden Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen 320 v. H.
2. Grundsteuer B für das Grundvermögen 380 v. H.
3. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2019 in Kraft.
Warnow, den 19.12.2018
Kacprzyk (Siegel)
Bürgermeister
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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