19.12.2018 - 13 Digitaler Sitzungsdienst
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 19.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Steffen Jahnke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Mehrere Gemeindevertreter bringen hier die Vorteile von Papier zum Ausdruck, räumen aber gleichzeitig ein, dass die Einsparung bei z. B. Jahresabschlüssen und Haushaltsplänen enorm ist.
Frau Lenschow informiert, dass es hier um einen Grundsatzbeschluss geht. Die Stadt Grevesmühlen arbeitet bereits seit 10 Jahren digital. Wünschenswert wäre jetzt eine papierlose Arbeit in den Gemeinden. Voraussetzung ist natürlich die Ausstattung der Gemeindehäuser mit WLAN. Bei den Stadtvertretern bzw. sachkundigen Einwohnern wird die Arbeit mit den PC’s gut angenommen. Es gibt vereinzelt immer mal wieder einen Stadtvertreter oder sachkundigen Einwohner, der auch weiterhin sein „Papier“ haben möchte. Diesen Wünschen wird dann auch entsprochen.
Herr Lange informiert, dass sich auch der RPA mit dieser Angelegenheit beschäftigt hat. Die Mitglieder des RPA sind prinzipiell dafür, für ihre eigene Arbeit im RPA haben sie sich allerdings dagegen entschieden. Die Gründe dafür werden erläutert.
Eine Frage von Herrn Kacprzyk bleibt: woher kommen die Laptops und wer bezahlt sie?
Sachverhalt:
Für die Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen der Gemeindevertretung soll die Möglichkeit geschaffen werden, freiwillig auf die Zusendung der Sitzungsunterlagen in Papierform zu verzichten. Der Zugriff auf die Sitzungsunterlagen soll dann über das Ratsinformationssystem der Verwaltungsgemeinschaft erfolgen. Die Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse nutzen hierfür private, eigene Technik (Laptop, Tablet, PC). Die dafür notwendigen Aufwendungen sollen mit einer Aufwandsentschädigung abgegolten werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Voraussetzungen für die freiwillige Nutzung des digitalen Sitzungsdienstes für die Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen der Gemeindevertretung bis zur Kommunalwahl 2019 zu schaffen.
Hierzu zählen:
- Festlegung der Höhe der zu zahlenden Aufwandsentschädigung
- Festlegung der Regelungen zum Auslagenersatz
- Anpassung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung