19.12.2018 - 6 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert die Gründe für das späte Vorliegen und die Ergebnisse der Jahresabschlüsse. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit jedem Jahresabschluss intensiv befasst und hat die Beschlussfassung empfohlen.

Herr Lange, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, erklärt, dass die Jahresabschlüsse für 2014 und 2015 ordentlich verlaufen sind. In diesen beiden Abschlüssen sind die Belastungen aus der Begegnungsstätte Warnow enthalten.

Aufgetretene Fragen werden durch Frau Lenschow beantwortet.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Warnow zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.    

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Warnow zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 13.11.2018.

Das ausgewiesene Ergebnis beträgt Null, der Ergebnisvortrag aus dem Jahr 2012 in Höhe von 6.983,02 Euro ist in das Folgejahr zwecks Verrechnung von Fehlbeträgen zu übertragen.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 18.280,63 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage