05.10.2009 - 15 Bildung von Abschnitten für die Erhebung von St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Der Beschluss Nr. 07-0225 der Stadtvertretung vom 12. November 2007 wird aufgehoben.

 

  1. Für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den erfolgten Ausbau der Rehnaer Straße in Grevesmühlen werden zwei Abrechnungsabschnitte gebildet:

 

            Abschnitt I

Dieser Abschnitt beginnt am Eisenbahnübergang mit der nördlichen Begrenzung des Flurstücks 5 der Flur 4 der Gemarkung Grevesmühlen und endet auf der Höhe der südlichen Begrenzung des Flurstückes 134/1 der Flur 4 der Gemarkung Grevesmühlen.

 

            Abschnitt II

Dieser Abschnitt beginnt mit der südlichen Begrenzung des Flurstückes 134/1 der Flur 4 der Gemarkung Grevesmühlen und endet mit der südlichen Begrenzung des Flurstückes 31/13 der Flur 2 der Gemarkung Wotenitz-Dorf.

 

3.         Zur näheren Eingrenzung wird auf die zu diesem Beschluss gehörenden maßstabsgerechten Flurkartenausschnitte verwiesen, auf denen die textlich beschriebenen Grenzen auch bildlich dargestellt sind.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                     23 

Nein- Stimmen:                 0   

Enthaltungen:                    1   

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=246&TOLFDNR=3837&selfaction=print