30.03.2009 - 8 Genehmigung zur Dringlichkeitsentscheidung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 30.03.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Pahlke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Anfrage von Herrn Dr. Anderko, warum diese Beschlussvorlage erst jetzt als
Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt wurde, trotzdem die Möglichkeit bestand
diese bereits in einer vorherigen Stadtvertretersitzung zur Beschlussfassung
vorzulegen, wurde durch Herrn Welzer beantwortet.
Frau
Steffen erläutert die Schlussfolgerungen, die die Bildung eines Wahlbereiches
begründen.
Beschluss:
Die
Stadt Grevesmühlen genehmigt die am 03.02.2009 auf der Grundlage des § 38 Abs.
4 Kommunalverfassung M-V getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Bildung
eines Wahlbereiches für das gesamte Stadtgebiet zur Kommunalwahl am 07. Juni
2009.