30.03.2009 - 8 Genehmigung zur Dringlichkeitsentscheidung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Anfrage von Herrn Dr. Anderko, warum diese Beschlussvorlage erst jetzt als Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt wurde, trotzdem die Möglichkeit bestand diese bereits in einer vorherigen Stadtvertretersitzung zur Beschlussfassung vorzulegen, wurde durch Herrn Welzer beantwortet.

Frau Steffen erläutert die Schlussfolgerungen, die die Bildung eines Wahlbereiches begründen.

 

Beschluss:

Die Stadt Grevesmühlen genehmigt die am 03.02.2009 auf der Grundlage des § 38 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Bildung eines Wahlbereiches für das gesamte Stadtgebiet zur Kommunalwahl am 07. Juni 2009.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                     21 

Nein- Stimmen:                 0   

Enthaltungen:                    0