27.09.2018 - 6 EFRE Förderperiode 2014-2020 Integrierte Nachha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 01.08.2018 ist die Stadt Grevesmühlen vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V aufgefordert worden, konkrete Projektanträge für den 3. EFRE-Projektaufruf im Rahmen der EFRE-Förderung 2014 - 2020 – Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung zu stellen.

Die Projektauswahl und deren Reihenfolge haben nach den Hinweisen des Wirtschaftsministeriums in „geeigneter“ Form transparent und öffentlich zu erfolgen. Daher erfolgen die Auswahl der Projekte und die Festlegung deren Reihenfolge durch die Stadtvertretung nach eingehender Beratung in Fach- und Hauptausschüssen nach jeweils öffentlicher Beratung.

Bei der Auswahl der Einzelprojekte für den 3. Projektaufruf sind folgende Ziele zu verfolgen:

a)      Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft

b)      Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes

c)      Verbesserung der städtischen Umweltqualität

Weiterhin ergeben sich aus den Maßgaben des Projektaufrufs zudem einige zu beachtende Vorgaben:

Die Maßnahme muss hinreichend planerisch vorbereitet sein und beschrieben werden können. Insbesondere ist ein Vorentwurf und/oder eine Kostenschätzung gem. DIN 276 erforderlich. Sie muss bis 2023 umgesetzt werden können und ein Mindestbauvolumen von 100 T€ übersteigen. Die Förderung ist mit 75 % der förderfähigen Kosten benannt worden.  

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt einstimmig als Priorität 1- Neubau Schulcampus Variante II mit einer 75% Förderung zu beantragen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2423&TOLFDNR=33441&selfaction=print