15.08.2018 - 8 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

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Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis. 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2415&TOLFDNR=32814&selfaction=print