08.09.2009 - 6 Beschluss zur Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Steffen informiert über noch vorzunehmende Änderungen in der vorliegenden Hauptsatzung und erläutert den Aufbau dieser.

 

§   5 (2) alt: „…außerplanmäßige Ausgaben…je Ausgabenfall.“ 

              neu: .. Aufwendungen bzw. Auszahlungen…….je Fall.

 

§ 11 (1) alt: Verlagshaus, Grevesmühlen, August-Bebel-Str. 2

             neu: Pressehaus, Grevesmühlen, A.-Bebel-Str. 11

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen.

Sie tritt mit Wirkung vom …………… in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                     9   

Nein- Stimmen:                 0   

Enthaltungen:                    0   

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