21.04.2009 - 7 Ausgleichsbetragserhebung für ausgewählte Grund...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt, die Ausgleichsbetragserhebung für Grundstücke im Bereich “südl. August-Bebel-Straße/Kirchplatz“ flächen­deckend vorzubereiten und fordert den Bürgermeister auf, mit den Eigentümern freiwillige Ablösevereinbarungen i.S.v. § 154 BauGB abzuschließen.

 

Als Grundlage für die Ablösevereinbarungen dient die grundstücksscharfe Wertermittlung des Gutachterausschusses des Landkreises Nordwestmecklenburg oder alternativ dazu eines öffentlich bestellten Sachverständigen, wobei auf die Berechnung einer Abzinsung in den Gutachten verzichtet wird.

 

Im Ersatz und zur Vereinfachung wird folgende Abzinsung des Ausgleichsbetrags vereinbart:

 

Datum des Vertrages                                     Abzinsung vom Ausgleichsbetrag

 

bis 30.09.2009                                                                        16,0 %

bis 30.09.2010                                                                        12,5 %

bis 30.09.2011                                                                          9,5 %

bis 30.09.2012                                                                          6,0 %

bis 30.09.2013                                                                          3,0 %

 

Die ausgewählten Grundstücke sind in der beiliegenden Übersichtskarte flurstücksscharf gekennzeichnet.

 

Nach dem 30.09.2013 erfolgte Vertragsabschlüsse im o.g. ausgewiesenen Teilbereich des Sanierungsgebiets „Altstadt“ beinhalten keine Abzinsung des ausgewiesenen Ausgleichsbetrags.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                     7   

Nein- Stimmen:                 0   

Enthaltungen:                    0   

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Anlagen zur Vorlage