21.04.2009 - 6 Landschaftsplan der Stadt Grevesmühle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss zur Behandlung der Stellungnahmen, die zur letzten Öffentlichkeitsbeteiligung und zur letzten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen sind (s. Anlage).

2.      Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der abschließende Beschluss zum Landschaftsplan gefasst. Im Rahmen des Landschaftsplanes werden Prioritätenlisten für die landschaftliche Entwicklung im Stadtgebiet bestätigt. Unter Berücksichtigung des Beteiligungsverfahrens werden Handlungsbedarfsrahmen nach objektiver Bewertung ermittelt und in einer Karte (s. Anlage: Karte 12 zum Landschaftsplan) graphisch dargestellt.

3.      Der Landschaftsplan der Stadt Grevesmühlen ist Grundlage für die weiteren Entwicklungen im Stadtgebiet. Im Rahmen einer zukünftigen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind die Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß Zielvorgabe des Landschaftsplanes zu berücksichtigen.

4.      Der Landschaftsplan ist der zuständigen Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg für zukünftige Beurteilungen und Entscheidungen zur Verfügung zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                     7   

Nein- Stimmen:                 0   

Enthaltungen:                    0