05.04.2018 - 9 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2018 für das stä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2018 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert. Außerdem liegen das aktuelle Maßnahmenprogramm und der Sachstandsbericht des Sanierungsträgers bei.

 

Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts haben die Kommunen nach § 64 Absatz 2 auch für ihre städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen. Die Kommune hat nach § 45 KV M-V für Sondervermögen eine Haushaltssatzung und gemäß § 46 KV M-V einen Haushaltsplan zu erstellen. Hierzu wurde durch das Innenministerium eine Ergänzung zum Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung herausgegeben, die sich speziell auf die bilanzielle Behandlung des städtebaulichen Sondervermögens im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR-MV) bezieht.

 

Herr Prahler beschreibt kurz die anstehenden Maßnahmen in der Kirchstraße, Schulstraße sowie weitere im Plan enthaltene Sanierungsmaßnahmen. Die kleinteiligen Maßnahmen (Sanierungsträger GOS) werden zukünftig nicht mehr förderfähig sein. Über den Wegfall dieser Förderung sollte die Öffentlichkeit entsprechend informiert werden.

 

 

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Beschluss:  

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018 für das Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Grevesmühlen „Altstadt“ einschließlich Maßnahmenprogramm  für das Jahr 2018.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage