07.03.2018 - 9 Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Im Jahr 2018 steht wieder die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar an. Grundlage hierfür ist das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Nach § 36 Absatz 1 GVG stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Diese soll von 2/3 der Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt werden, mindestens jedoch von der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung.

 

Es gibt keine Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, für das Schöffenamt zu kandidieren.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2353&TOLFDNR=31502&selfaction=print