18.10.2018 - 6 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat auf ihrer Sitzung am 22.09.2016 einen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zum maßgeblichen Thema der Regelung und Steuerung von Windenergieanlagen getroffen. Der vorhandene Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gebiet der Gemeinde und insbesondere für das Sondergebiet für Windenergie in Testorf-Steinfort einer Prüfung unterzogen. Als Zielsetzung ist enthalten

-          Überprüfung der Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen,

-          Regelung zur Höhenlage der vier Windenergieanlagen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Gemeinde Testorf-Steinfort verfügt über einen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet.  Innerhalb des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Testorf-Steinfort sind nach Vorgabe des regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg auch Flächen für die Errichtung und Nutzung von Windenergieanlagen dargestellt.

Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat diesen Beschluss am 13.07.2017 präzisiert.

 

Anlass für eine erneute Beschlussfassung der Gemeinde Testorf-Steinfort war die Beschlussempfehlung des Regionalen Planungsverbandes auf seiner 56. Verbandsversammlung am 10.05.2017.

 

Die Ergebnisse der Fortschreibung des RREP im laufenden Verfahren wurden dargestellt. Die Gemeinde Testorf-Steinfort überprüft ihre Ziele und präzisiert ihre Zielsetzung dahingehend:

-          In Anpassung an die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung und Landesplanung plant die Gemeinde die Rücknahme des Sondergebietes für die Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet. Die Gemeinde Testorf-Steinfort reflektiert dabei auch und bezieht das in ihre Überlegung ein, dass eine raumordnerische Untersagung durch den Planungsverband bei der Landesplanungs-behörde für Entwicklungen zu Windenergie beantragt wurde. Ebenso macht die Gemeinde deutlich, dass sie von einer Wahrnehmung der Öffnungsklausel nicht Anspruch nehmen wird.

 

Die Gemeinde hat den Antrag am 17.05.2017 über die Verwaltung an das Ministerium zur raumordnerischen Untersagung für vorliegende Anträge auf Errichtung von Windenergie-anlagen im ehemaligen Windeignungsgebiet Harmshagen gestellt. Vorgaben und Ziele der Raumordnung und Landesplanung befinden sich in Aufstellung; rechtsverbindliche Pläne und Programme der Raumordnung und Landesplanung liegen derzeit nicht vor. Ebenso hat

die Gemeinde am 17.05.2017 den Antrag zur Rückstellung eines Antrages zu vorliegenden Anträgen auf die Errichtung von Windenergieanlagen im ehemaligen Windeignungsgebiet Harmshagen gestellt.

 

Unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse fasst die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort den Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes als Änderung des Beschlusses vom 22.09.2016. Die bisherigen Ziele werden zurückgenommen. Eine Überprüfung der Flächen zur Errichtung von Windenergie-anlagen erfolgt nicht mehr. Eine Regelung zur Höhenlage von Windenergieanlagen erfolgt nicht mehr.

 

Neues Ziel ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Testorf-Steinfort an die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die nach Abwägung bereits verfestigt und Arbeitsgrundlage des regionalen Planungsverbandes sind.

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 22.09.2016 wurde ersetzt bzw. ergänzt. Der Aufstellungs-beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Regelung von Windenergieanlagen wird gefasst. Die Gemeinde schafft die Voraussetzungen für die Anpassung an die zukünftig zu erwartenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung.

 

Die Gemeinde Testorf-Steinfort fasste den Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem Sondergebiet Wind Harmshagen (Wegfall des Windeignungsgebietes Harmshagen im REEP – in Aufstellung). Der Beschluss wird als Ergänzung des Beschlusses vom 22.09.2016 der Gemeinde Testorf-Steinfort gefasst. Der vorhandene Flächennutzungsplan für das Gebiet der Gemeinde Testorf-Steinfort wird insbesondere zum Thema Windenergie unter Beachtung der Beschlussempfehlungen des regionalen Planungsverbandes vom 10.05.2017 ergänzt.

 

Die Ziele bestehen

-          in der Rücknahme des Sondergebietes Wind Harmshagen,

-          in der Festlegung, von der planerischen Öffnungsklausel keinen Gebrauch zu machen,

-          die Grundlagen aus gemeindlicher Sicht für die raumordnerische Untersagung darzulegen.

 

Die planerische Vorbereitung der Teilfortschreibung des Kapitel 6.5 Energie, bestehend aus dem Textdokument und der Karte M 1:1.000 sowie dem dazu gehörigen Entwurf des Umweltberichtes wurde für den RREP weiter fortgeschrieben. Auf seiner Sitzung am 22. August 2018 wurde der Sachverhalt behandelt. Danach ist für das Gebiet der Gemeinde Testorf-Steinfort anstelle des ursprünglich dargestellten Eignungsgebietes für die Windenergieanlagen eine Standortfläche der planerischen Öffnungsklausel (Altgebiete gemäß RREP WM 2011) dargestellt. Die Gemeinde nimmt dies zum Anlass, die durch Beschluss bereits festgelegten Zielsetzungen zu präzisieren. In der Planzeichnung des Flächennutzungsplanes wird die bisher dargestellte Fläche für Windenergieanlagen zurückgenommen. Es werden Flächen für die Nutzung der Landwirtschaft als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Aus Sicht der Gemeinde ist die Rücknahme der Flächen vorgesehen und auf die planerische Öffnungsklausel für den beabsichtigten Programmsatz 10 wird verzichtet. Es ist nicht das Ziel der Gemeinde Windenergieanlagen auf der Standortfläche zu errichten oder zu erneuern, die bereits mit dem RREP Westmecklenburg 2011 als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen dargestellt war.

 

Weiterhin ist es nicht Ziel der Gemeinde die Standortfläche durch Bauleitplanung zu sichern. Es ist das Ziel, die Fläche sowohl in der vorbereitenden als auch in der verbindlichen Bauleitplanung zurückzunehmen. Die Gemeinde ändert ihren Flächennutzungsplan entsprechend. Planungsziel ist die Rücknahme der Sonderbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO für Windenergieanlagen. Diese werden ersetzt durch Flächen für die Landwirtschaft.

 

Darüber hinaus wird die Rücknahme des Planungsrechts innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung vorbereitet und mit den Genehmigungsbehörden des Landkreises Nordwestmecklenburg und des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf mögliche Auswirkungen durch die Rücknahme des verbindlichen Planungsrechts abgestimmt.      

 

Reduzieren

Beschluss:  

  1. Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung werden gemäß Anlagen gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
     
  2. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung der Vorentwürfe für die Dauer eines Monats.

 

  1.    Mit den Vorentwürfen sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2295&TOLFDNR=33652&selfaction=print