26.04.2018 - 15 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Zusätze:
- (Zu TOP 15 und 17 werden die Prüfberichte am Vortag versendet, da die RPA-Prüfung am 24.04.2018 stattfindet.)
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 26.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Testorf-Steinfort zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Testorf-Steinfort zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 06.03.2018.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 62.675,13 Euro ist in das Jahr 2015 als negativer Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich nunmehr auf -536.189,39 Euro.
Für die außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 4.414,90 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 60.895,03 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
625,6 kB
|
