13.08.2018 - 10 Umsetzung der Anordnung der unteren Rechtsaufsi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert wie die Berechnung und Darstellung der Leistungsfähigkeit über das Programm „Rubikon“ erstellt und erarbeitet wird. Um einen Haushaltsausgleich zu erzielen werden die von der Rechtsaufsichtsbehörde geforderten Mehrerträge und Mehreinzahlungen, die sich aus den aktuellen Zahlen des Finanzausgleiches ergeben zur Verbesserung des Haushaltsausgleichs eingearbeitet. Nach Prüfung seitens der Rechtsaufsichtsbehörde und Vorlage der Jahresabschlüsse 2014/2015 sollte die Genehmigung des Haushaltes dann erfolgen.

 

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat am 25.06.2018 die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 beschlossen. Mit Schreiben vom 18.07.2018 hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der rechtsaufsichtlichen  Prüfung der Haushaltssatzung die beabsichtigte Entscheidung vorgestellt. Demnach wird angeordnet, dass Maßnahmen zu ergreifen sind, die im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt zu Verbesserungen um 169.865 Euro führen.

Es wird zudem angeordnet, dass der Bürgermeister unmittelbar nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Haushaltssperre in dieser Höhe verfügt. Neben der Verfügung einer hauswirtschaftlichen Sperre ist auch die Vorlage eines mit der Gemeindevertretung abgestimmten Plans zur Umsetzung der Anordnung ausreichend, da dieser Plan neben Aufwandsreduzierungen auch Mehrerträge enthalten kann.

Da der Haushaltsplan bereits im März 2018 redaktionell fertiggestellt wurde und das Innenministerium die aktuellen Zahlen zum Finanzausgleich erst am 09.04.2018 veröffentlicht hat, ergeben sich hieraus bereits die seitens der Rechtsaufsichtsbehörde geforderten Mehrerträge und Mehreinzahlungen zur Verbesserung des Haushaltsausgleichs. 

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die angekündigte Anordnung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 18.07.2018 wie folgt umzusetzen:

In folgenden Sachkonten sind aufgrund des Erlasses des Innenministeriums vom 09.04.2018 Mehrerträge gegenüber den ursprünglichen Planansätzen zu erwarten:

61101.4021 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer  64.717 €

61101.4022 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer    7.242 €

61101.40521 Familienleistungsausgleich          57 €

61101.41111 und 41112/2011 Schlüsselzuweisungen 97.849 €

Insgesamt:                169.865 €.

Diese nicht geplanten Erträge bzw. Einzahlungen sind für den Haushaltsausgleich zu verwenden und stehen somit nicht als Deckungsmittel für über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zur Verfügung. 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage