13.08.2018 - 6 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert die Informationsvorlage. Sie teilt mit, dass das Erstellen des vorliegenden Berichtes von der Kommunalverfassung vorgeschrieben ist. Derzeit liegen der Ergebnis- und der Finanzhaushalt im Plan. Bei der Gewerbesteuer gibt es momentan einen Mehrertrag, dieser ist aber noch nicht sicher. Aufgrund von Betriebsprüfungen kann es hier immer noch zu größeren Änderungen/Rückzahlungen kommen.

 

Sachverhalt: Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

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Beschluss:  

Die Ausschussmitglieder nehmen den Bericht zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage