13.08.2018 - 5 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 13.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Susanne Böttcher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Janke erläutert den Sachverhalt, er weist auf die laufende Baumaßnahme der Deutschen Bahn und die Sperrung der Bahngleise hin. Dieses zeitliche Fenster soll zur Umsetzung der Baumaßnahme genutzt werden. Auf Nachfrage erläutert er, dass die Mittel für den Fliederweg ohne Bedenken zur Deckung genommen werden können, da für den ländlichen Wegebau für dieses Jahr keine Förderung mehr in Aussicht gestellt ist und die geplanten Mittel somit frei wären. Für 2019 müsste der Fliederweg dann neu eingeplant werden.
Sachverhalt:
Durch das Straßenbauamt Schwerin wurde festgelegt, dass die Maßnahme „Ausbau des Knotenpunktes Jahnstraße/Rehnaer Straße“ vorzeitig im Jahr 2018 durchgeführt wird. Hintergrund dieser Entscheidung ist die derzeitig laufende Baumaßnahme der Deutschen Bahn AG. Es werden die technischen Anlagen und Gleise u.a. im Bereich Bahnübergang Rehnaer Straße durchgeführt. Für den Verkehr der L 02 und die Anbindung der L 02 an angrenzende Stadtstraßen ist im Bereich Knotenpunkt Jahnstraße/Rehnaer Straße ebenfalls ein Umbau erforderlich. Dieser ist im Zuge der Sperrung der Bahngleise umzusetzen.
Das Straßenbauamt und die Stadt Grevesmühlen bauen die Maßnahme gemeinsam. Auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes M-V sowie der Ortsdurchfahrtenrichtlinie wurde beiliegende Vereinbarung zur Kostenteilung erarbeitet. Aus ihr leiten sich, für die in Last der Stadt liegenden Bauteile (Gehweg) und Umlagen, Kosten in Höhe von ca. 100.000,- € ab.
Baukosten Titel 00 16.792,58 €
Titel 06 73.842,82 €
Verwaltungskosten Umlage 10% 9.063,54 €
Gesamt: 99.698,94 €
Gemäß § 50 (2) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die im folgenden Haushaltsjahr fortgeführt werden, überplanmäßige Auszahlungen auch dann zulässig, wenn ihre Deckung im laufenden Haushaltsjahr nur durch Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung möglich wäre, die Deckung aber im Haushaltsfolgejahr gewährleistet ist. Auf dem Sachkonto stehen lediglich 20.000,- € als HH-Ansatz zur Verfügung, 80.000,- € sind bereits im Finanzplan 2019 dargestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 54101.09600000.174 Fliederweg. Sollte es in diesem Jahr noch zu einem Nachtragshaushalt kommen, sind die Mittel entsprechend umzuverteilen.
Gemäß § 6, Abs. 4, Nr. 11 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen entscheidet bei überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die Stadtvertretung ab der Wertgrenze von 50.000,- €.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung und zu einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 80.000,00 € für das Haushaltsjahr 2018 auf dem Produktsachkonto 54301.09600000-164 für den gemeinsamen Ausbau des Knotenpunktes Jahnstraße/Rehnaer Straße mit dem Straßenbauamt Schwerin.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
2,5 MB
|