10.12.2018 - 3 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angele...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Der Bericht ist als Anlage beigefügt.

 

Der Bürgermeister ergänzt zu seinem schriftlich ausgereichten Bericht:

 

  • Eine neue Auflage der Bürgerbroschüre wurde erstellt.
    Der Bürgermeister dankt Frau Bartel und übergibt ihr einen Blumenstrauß.
  • Der Kreihnsdörper Adventsmarkt fand am ersten Adventswochenende statt. Es war eine gelungene Veranstaltung. Der Bürgermeister spricht seinen Dank an alle Beteiligten aus.
  • „Kleiner Weihnachtsmarkt rund um den Weihnachtsbaum“: Auch diese Aktion ist gut angelaufen. Es gibt wechselnde Angebote.
  • Am 11.12.2018 um 15.00 Uhr findet ein Weihnachtssingen im Rathaussaal statt.

 

Herr Baetke erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zur Haushaltsplanung.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass für das Haushaltsjahr 2018 keine Haushaltsgenehmigung mehr zu erwarten ist. Als Grund hierfür wird der nicht fertiggestellte Jahresabschluss für das Jahr 2015 genannt. Der Bürgermeister betont jedoch, dass dafür ein Großteil der Jahresabschlüsse der Gemeinden fertiggestellt wurde und die Gemeinden somit eine Haushaltsgenehmigung erhalten. Die wesentlichen Investitionen der Stadt Grevesmühlen sind Bestandteil des Nachtragshaushaltes der Stadt, so dass diese umgesetzt werden konnten bzw. noch umgesetzt werden.

 

Frau Münter erkundigt sich, wie viele Gäste die Regionalmesse besucht haben.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass 45 Aussteller vor Ort waren. Da die Regionalmesse für Besucher kostenfrei ist, wurde auch die Anzahl der Besucher nicht festgehalten.

 

Herr Krohn fügt ergänzend hinzu, dass er als Aussteller 150 Reisekataloge vor Ort hatte und alle vergeben wurden.

 

Frau Münter spricht den Punkt Stadtbibliothek an und äußert sich positiv zur Gebührenbefreiung für Kinder und Jugendliche. Sie erkundigt sich, ob dies auch an den Schulen publik gemacht wird. Zum Thema Jugendarbeit spricht sie die gemeinsamen Projekte an und fragt, mit wem diese Projekte geplant sind. Weiterhin spricht Frau Münter den Punkt Digitalisierung an und erkundigt sich für wen der Digitalisierungsbeauftragte tätig wird. Zum Abschluss spricht Frau Münter den Gesellschaftervertrag der Stadtwerke an und erkundigt sich nach den Auswirkungen der Änderungen.

 

Der Bürgermeister teilt zum Punkt Stadtbibliothek mit, dass nach Beschlussfassung Werbung betrieben wird. Zum Thema Jugendarbeit informiert er, dass Projekte wie beispielsweise der Kinderfasching in Mehrzweckhalle oder auch der Laternenumzug im Oktober gemeint sind. Hier sind u.a. auch der SV Blau Weiß Grevesmühlen e.V. oder auch der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt. Der Digitalisierungsbeauftragte ist Beschäftigter der Stadtwerke und wird in dieser Funktion wichtige Projekte für die Stadt initiieren, wie zum Beispiel W-Lan in der Innenstadt. Zur Anfrage der Änderung des Gesellschaftervertrages nennt der Bürgermeister die wesentlichen Änderungen. Zum einen die Einführung einer Frist zur Vorlage von Jahresabschlüssen und zum anderen ein Verweis auf Grundsätze für größere Gesellschaften. Darin steckt die Veröffentlichungspflicht für Geschäftsführergehälter. Dies widerspricht jedoch den privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen Geschäftsführer und Gesellschaft. Nach der aktuellen Rechtsprechung sind die Persönlichkeitsrechte des Geschäftsführers höher anzusiedeln als die Formulierung im Gesellschaftervertrag. Es wird somit wahrscheinlich keine Veröffentlichungspflicht geben.

Auch Herr Schiffner spricht die Änderung des Gesellschaftervertrages an und erkundigt sich, ob die Entscheidung alleine durch den Bürgermeister getroffen wird oder auch den Sitzungsturnus der Stadtvertretung durchläuft.

 

Der Bürgermeister führt aus, dass die rechtlichen Grundlagen hierzu intensiv geprüft wurden. Es ist davon auszugehen, dass durch den Aufsichtsrat ein empfehlender Beschluss zu fassen ist. Die in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder der Stadtvertretung kommen hiermit ihrer Informationspflicht nach. Nach einer angemessenen Frist wird die Änderung notariell vollzogen.  

 

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Anlagen zur Vorlage