10.12.2018 - 10 Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung auf ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Abrechnung der Verwaltungsumlage für das Jahr 2017 ergab einen Betrag in Höhe von 1.161.681,21 Euro. Durch das Amt Grevesmühlen-Land wurden Abschläge in Höhe von 1.271.100,00 Euro entrichtet. Somit verbleibt eine Rückzahlung an das Amt Grevesmühlen-Land über 109.418,79 Euro. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Abrechnung in seiner Sitzung am 14.08.2018 geprüft und diese für korrekt befunden. Das Prüfergebnis wurde dem Finanzausschuss am 08.10.2018 zur Kenntnis gegeben.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass für das Jahr 2018 ein Nachtragshaushalt aufgestellt wird. Da bis zum Jahresende der Jahresabschluss 2015 nicht fertig gestellt sein wird, ist eine Haushaltsgenehmigung für 2018 nicht mehr zu erwarten und somit ein Nachtrag hinfällig.

Aus diesem Grund ist eine überplanmäßige Auszahlung für das Jahr 2018 zu beschließen.

Gemäß § 6 (4); Ziffer 11 der Hauptsatzung der Stadt entscheidet der Hauptausschuss bei außer- oder überplanmäßigen Auszahlungen von 5.000 bis 50.000 Euro je Fall. Darüber hinaus entscheidet die Stadtvertretung.

Der Planansatz  2018 (Einzahlungs-/Ertragskonto) sieht Abschlagszahlungen in Höhe von 1.273.100,00 Euro vor, welche nunmehr um die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von rd. 109.500 Euro unterschritten werden.

Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen im Produktsachkonto 61101.4013 (Gewerbesteuer). Per Stand 30.10.2018 sind 2.076.501,15 Euro (Planansatz: 1.800.000,00 Euro) veranlagt.

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt, eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 109.418,79 Euro für das Haushaltsjahr 2018 auf dem Produktsachkonto 61101.44243 für die Rückzahlung der Verwaltungsumlage 2017 vorzunehmen. Die Deckung erfolgt aus dem Sachkonto 61101.4013 (Gewerbesteuer).

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

21

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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