10.12.2018 - 7 Beschluss über die Umbenennung eines Teils der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Baetke stellt im Namen der SPD Fraktion den Änderungsantrag, die Dorfstraße in „Heinrich-Albrecht-Straße“ umzubenennen. Zur Begründung erläutert er, dass Herr Albrecht Heimatforscher und Eigentümer der Gaststätte „Zum letzten Heller“ war.

 

Herr Neumann fügt noch einige historische Informationen hinzu.

 

Frau Münter spricht sich dafür aus, den Vorschlag „Zum Kalkflachmoor“ zu belassen.

 

Auch Herr Krohn spricht sich für den bestehenden Beschlussvorschlag aus.

 

Herr Baetke begründet nochmals den Antrag der SPD Fraktion.

 

Herr Schulz ist der Ansicht, dass der Beschluss vertagt werden sollte, wenn die Stadtvertreter sich mit dem Vorschlag der SPD Fraktion auseinandersetzen sollen.

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass in naher Zukunft alle Dorfstraßen umbenannt werden sollen. Auch die B105 in Neu Degtow ist eine Dorfstraße, die dann umbenannt werden muss. Hier könnte dann auf den Vorschlag der SPD Fraktion zurückgegriffen werden.

 

Dr. Anderko macht darauf aufmerksam, dass der Vorschlag „Zum Kalkflachmoor“ auch nur für diese Straße geeignet ist, da sie zum Kalkflachmoor führt.

 

Es folgt die Abstimmung zum Antrag der SPD Fraktion:

 

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:  5

Nein- Stimmen: 15

Enthaltungen:  1

 

Sachverhalt:

Gemäß § 1 und § 51 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern (StrWG – MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. S. 42), zuletzt geändert am 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229), erhalten Straßen Namen und die an den Straßen angrenzenden Grundstücke Hausnummern.

Der im beigefügten Lageplan dargestellte, bisherige Teil der „Dorfstraße“ im Ortsteil Neu Degtow von der B105 rechts abbiegend, Richtung Süden bis Tierarzt Romeyke soll im Zuge der Bebauung (B-Pl. Nr. 41 Neu Degtow West) einen neuen Straßennamen erhalten.

 

Im Vorfeld wurden hierzu Vorschläge von Herrn Eckart Redersborg (Ortschronist) sowie von Herrn Alexander Rewaldt (Stadtarchivar) eingeholt. Des Weiteren gab es einen Vorschlag aus dem Umweltausschuss.

 

Während für die Namensgebung bzw. für die Straßenumbenennung ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung notwendig ist, ist die Zuteilung von Hausnummern ein Geschäft der laufenden Verwaltung und bedarf keines Gemeindevertreterbeschlusses.

 

Zugleich ist im vorliegenden Fall eine Neusortierung der Hausnummern notwendig. Die Nummerierung der Häuser an der ehemaligen Dorfstraße sowie im neu entstehenden Wohngebiet erfolgt dabei in wechselseitiger Nummernfolge (links ungerade, rechts gerade).

 

Die Hausnummernzuteilung erfolgt per Bescheid an die jeweiligen Eigentümer.

  

Zur Rechtsstellung der Betroffenen:

Den von der Straßenumbenennung Betroffenen stehen die gegen Verwaltungsakte eröffneten Rechtsbehelfe offen, d.h. zunächst der Widerspruch und anschließend die Anfechtungsklage. Das Gericht prüft jedoch lediglich einen Verstoß gegen das Willkürverbot, denn die Zuteilung eines Straßennamens bzw. einer Hausnummer begründet kein Recht: Die Wohnanschrift ist weder Bestandteil seines Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 I Grundgesetz) noch Bestandteil seines Grundeigentums (Artikel 14 Grundgesetz).     

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt:

 

1)      Straßenumbenennung:

 

 Die „Dorfstraße“ im Ortsteil Neu Degtow

 

Gemarkung: Degtow

Flur: 1

Flurstück: 172

 

wird in den Straßennamen „Zum Kalkflachmoor“ umbenannt.

 

 

2)       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umbenennungen in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

16

Nein- Stimmen:

5

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2286&TOLFDNR=34856&selfaction=print