19.11.2018 - 7.1 Beschluss zur möglichen Einrichtung von Fußgäng...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Burmeister erläutert die Beschlussvorlage und stellt die zur Diskussion stehenden Standorte anhand von Karten dar. Es gibt eine Reihe an gesetzlichen Anforderungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, unter anderem müssen in Spitzenzeiten mind. 50 Fußgänger pro Stunde die Straße überqueren. 

 

Die Notwendigkeit der Fußgängerüberwege wird diskutiert. An der B105 befindet sich bereits eine Fußgängerampel. In der Sandstraße hingegen wird akuter Handlungsbedarf gesehen. Wenn ein Fußgängerüberweg aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich ist, sollte die Einrichtung einer Fußgängerampel geprüft werden.

 

Herr Uhle bittet um Abstimmung.

 

Sachverhalt:

Nach Diskussion in der Stadtvertretung schlägt die Verwaltung für folgende Standorte in Grevesmühlen und Wotenitz vor, die Einrichtung von Fußgängerüberwegen bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises zu beantragen:

 

Badstüberbruch

Sandstraße

Dorfstraße Wotenitz (Karten siehe Anlage) 

 

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Beschluss:  

Der Umweltausschuss empfiehlt, die Anträge zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen an den vorgeschlagenen Standorten zu stellen. 

 

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Abstimmungsergebnis B 105/ Badstüberbruch:  

Ja- Stimmen:  0

Nein- Stimmen: 7

Enthaltungen:  1

 

Abstimmungsergebnis Sandstraße (Ampel):  

Ja- Stimmen:  7

Nein- Stimmen: 0

Enthaltungen:  1

 

 

Abstimmungsergebnis Wotenitz:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage