03.09.2009 - 10 Bildung von Abschnitten für die Erhebung von St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Der Beschluß Nr. 07-0225 der Stadtvertretung vom 12. November 2007 wird aufgehoben.

 

  1. Für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den erfolgten Ausbau der Rehnaer Straße in Grevesmühlen werden zwei Abrechnungsabschnitte gebildet:

 

            Abschnitt I

Dieser Abschnitt beginnt am Eisenbahnübergang mit der nördlichen Begrenzung des Flurstücks 5 der Flur 4 der Gemarkung Grevesmühlen und endetauf der Höhe der südlichen Begrenzung des Flurstückes 134/1 der Flur 4 der Gemarkung Grevesmühlen.

 

            Abschnitt II

Dieser Abschnitt beginnt mit der südlichen Begrenzung des Flurstückes 134/1 der Flur 4 der Gemarkung Grevesmühlen und endet mit der südlichen Begrenzung des Flurstückes 31/13 der Flur 2 der Gemarkung Wotenitz-Dorf.

 

3.              Zur näheren Eingrenzung wird auf die zu diesem Beschluß gehörenden maßstabsgerechten Flurkartenausschnitte verwiesen, auf denen die textlich beschriebenen Grenzen auch bildlich dargestellt sind.

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Abstimmungsergebnis des Bauausschusses:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              0             

Enthaltungen:              0

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