03.09.2018 - 14 Antrag der SPD Fraktion zu Ersatzpflanzungen vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 03.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Evelin Bilsing
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Beschlussantrag:
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Stadt Grevesmühlen den Baumbestand durch Neuanpflanzungen im Sanierungsgebiet ersetzen kann. Außerdem ist zu prüfen, inwieweit die Gebäude und die Infrastruktur durch die bestehenden Bäume bereits beschädigt wurden.
Sachverhalt:
In den 90er Jahren wurden durch aufwendige Sanierungsmaßnahmen die gesamte Innenstadt neu gestaltet und Neuanpflanzungen von Linden vorgenommen. Heute, nach einigen Jahren, stellt sich diese Baumart als “Fehlbepflanzung“ heraus. Die Bäume beschädigen teilweise anliegende Häuser, verursachen starke Verschmutzungen auf Fahrzeugen, Gehwegen und Straßen und geben wenig Raum für Neugestaltungen
Herr Baetke erläutert kurz, warum dieser Antrag gestellt wurde.
In den letzten Jahren wurde in den Ausschüssen der Stadt sowie auch auf anderen Veranstaltungen immer wieder über die Neugestaltung der Innenstadt gesprochen. Im Jahr 2016 wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich intensiv mit der Umgestaltung der Wismarschen-Straße beschäftigte. Hier wurden viele Ideen gesammelt. Im Bauausschuss wurden dann zwei Varianten favorisiert.
Auf dem Richtfest der WOBAG, A.-Bebel-Straße, wurde dieses Thema wiederholt aufgegriffen, dass die Linden immer wieder Probleme darstellen.
Herr Baetke betont dabei, dass nicht alle Linden im Stadtgebiet gefällt werden müssen, aber in bestimmten Bereichen sollte darüber nachgedacht werden.
Mit diesem Antrag soll eine Prüfung, was möglich ist erreicht werden, um bei der unteren Naturschutzbehörde einen Antrag zu stellen, dass endlich eine klare rechtliche Situation vorliegt, was machbar ist und was nicht.
Dr. Anderko stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, den ersten Satz des Beschlusses zu streichen. Der zweite Satz ist zu belassen.
Der Bürgermeister könnte hierzu einen Gutachter beauftragen ob bereits Schäden durch das Wurzelwerk der Bäume an den anliegenden Häusern entstanden sind.
Weiterhin erinnert Herr Dr. Anderko, dass es doch der Plan sei, bis zur Kommunalwahl im Mai 2019 einen Vorschlag zur Gestaltung der Wismarschen-Straße vorzulegen und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt darüber abstimmen zu lassen.
Herr Schulz stimmt den Ausführungen von Dr. Anderko zu und betont, dass eine Allee gesetzlich geschützt ist.
Frau Münter gibt zu bedenken, wenn ein Gutachter mögliche Schäden an der Bausubstanz einiger Häuser feststellt, wäre die Stadt sicherlich auch Schadensersatzpflichtig den Eigentümern gegenüber.
Sie schlägt vor, sich einen Termin beim Landkreis zu holen und sich beraten zu lassen, welche Möglichkeiten es in dieser Situation gibt.
Herr Schönfeldt regt an, dass die Arbeitsgruppe Wismarsche-Straße sich auch damit auseinandersetzen muss, was mit den Bäumen wird. Wenn jetzt schön mögliche Schäden sein sollten, was ist in 10 bis 20 Jahren? Für die Umgestaltung der Straße wird viel Geld ausgegeben werden, somit muss der Bürgermeister erstmal handeln und ein Gutachten auf den Weg bringen.
Herr Prahler äußert sich hierzu, dass weder Ruhe eingekehrt wäre oder das Themenfeld der Bäume gar nicht behandelt worden sei in der Planung der Umgestaltung der Wismarschen-Straße. Es gibt eine Vorzugsvariante, die in einem Hauptausschuss bereits vorgestellt und im Bauausschuss beraten wurde. Grundsätzlich soll der Alleecharakter erhalten bleiben.
Beim Landkreis wurden bereits Anträge gestellt, einige Bäume die im Straßenzug stehen, nicht im Kreuzungsbereich, zu fällen, weil sie gestalterisch auf Grund der Größe der Bäume und der Abstände untereinander, nach Meinung der Arbeitsgruppe, nicht den Wert erbringen den eine Allee bieten sollte.
Es ist vorgesehen bis zum Jahresende Redaktionsschluss zu haben, um dann eine Präsentation mit allen Ergebnissen vorzustellen, danach wird entschieden, ob es zur nächsten Kommunalwahl eine Bürgerbefragung geben wird.
Herr Grote bemerkt, dass der Bürgermeister mit seinen Ausführungen diesen Antrag entkräftet habe.
Herr Reppenhagen bestätigt, dass er von diesen Informationen des Bürgermeisters keine Kenntnis gehabt habe und somit den gestellten Antrag unterstütze.
Weiterhin fragt Herr Reppenhagen nach, wer die Wismarsche-Straße jemals als Allee deklariert habe, gab es schon Beschwerden von Anwohnern oder Versorgungsträgern an Leitungen? Diese Informationen fehlen.
Er als Bauausschussvorsitzender hatte keine Kenntnis über den Stand der Dinge, die der Bürgermeister eben ausgeführt habe. Für ihn persönlich hat sich somit dieser Antrag erledigt.
Herr Prahler antwortet, er liest den Antrag nicht nur ausschließlich auf die Wismarsche-Straße bezogen, dazu müsste sich die SPD-Fraktion erneut positionieren.
Es gibt keine Untersuchungen zu Beschädigungen von Privateigentum, insofern ist der 2. Teil des Antrages nicht erledigt. Der Antrag sollte diesbezüglich konkretisiert werden.
Frau Scholz gibt zu bedenken, dass ein Gutachten sich negativ für die Stadt wegen Schadensersatzansprüchen auswirken kann. Selbst das Gutachten muss finanziert werden, schließlich befindet sich die Stadt im Haushaltssicherungskonzept.
Herr Baetke erläutert, dass sie genau das erreicht haben was sie wollten. Sie haben durch die Informationen neue Erkenntnisse zur Thematik erlangt und ziehen daraufhin den Antrag zurück.
Auch der Änderungsantrag von Herrn Dr. Anderko für die CDU-Fraktion wird zurückgezogen.
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Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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