03.09.2018 - 12 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Münter hat eine Frage, die Bahnlinie ist fertig, jetzt wird dieser Knotenpunkt gebaut, warum war es nicht möglich die Baumaßnahmen so zu koordinieren, dass beides gleichzeitig fertig gestellt werden konnte.

 

Herr Prahler führt hierzu aus, dass der Bahnübergang eine Baumaßnahme der Bahn AG sei, der Knotenpunkt wird durch das Straßenbauamt Schwerin ausgebaut. Hier gab es nach Kenntnis des Bürgermeisters Probleme bei der Ausschreibung.

 

Sachverhalt:

Durch das Straßenbauamt Schwerin wurde festgelegt, dass die Maßnahme „Ausbau des Knotenpunktes Jahnstraße/Rehnaer Straße vorzeitig im Jahr 2018 durchgeführt wird. Hintergrund dieser Entscheidung ist die derzeitig laufende Baumaßnahme der Deutschen Bahn AG. Es werden die technischen Anlagen und Gleise u.a. im Bereich Bahnübergang Rehnaer Straße durchgeführt. Für den Verkehr der L 02 und die Anbindung der L 02 an angrenzende Stadtstraßen ist im Bereich Knotenpunkt Jahnstraße/Rehnaer Straße ebenfalls ein Umbau erforderlich. Dieser ist im Zuge der Sperrung der Bahngleise umzusetzen.

 

Das Straßenbauamt und die Stadt Grevesmühlen bauen die Maßnahme gemeinsam. Auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes M-V sowie der Ortsdurchfahrtenrichtlinie wurde beiliegende Vereinbarung zur Kostenteilung erarbeitet. Aus ihr leiten sich, für die in Last der Stadt liegenden Bauteile (Gehweg) und Umlagen, Kosten in Höhe von ca. 100.000,- € ab.

  

 

Baukosten Titel 00 16.792,58 €

 Titel 06 73.842,82 €

Verwaltungskosten Umlage 10% 9.063,54 €

Gesamt:  99.698,94 €

 

 

Gemäß § 50 (2) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die im folgenden Haushaltsjahr fortgeführt werden, überplanmäßige Auszahlungen auch dann zulässig, wenn ihre Deckung im laufenden Haushaltsjahr nur durch Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung möglich wäre, die Deckung aber im Haushaltsfolgejahr gewährleistet ist. Auf dem Sachkonto stehen lediglich 20.000,- € als HH-Ansatz zur Verfügung, 80.000,- € sind bereits im Finanzplan 2019 dargestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 54101.09600000.174 Fliederweg. Sollte es in diesem Jahr noch zu einem Nachtragshaushalt kommen, sind die Mittel entsprechend umzuverteilen.

Gemäß § 6, Abs. 4, Nr. 11 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen entscheidet bei überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die Stadtvertretung ab der Wertgrenze von 50.000,- €. 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung und zu einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 80.000,00 € für das Haushaltsjahr 2018 auf dem Produktsachkonto 54301.09600000-164 für den gemeinsamen Ausbau des Knotenpunktes Jahnstraße/Rehnaer Straße mit dem Straßenbauamt Schwerin.

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

15

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2269&TOLFDNR=33148&selfaction=print