16.08.2018 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do, 16.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Hering aus Questin fragt nach dem neu im Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms dargestellten Windeignungsgebiet in der näheren Umgebung von Questin. Die 4 errichteten Anlagen wurden damals als Testanlagen errichtet und es sollte nach damaliger Aussage auch nur ein Testgebiet bleiben. Er äußert sein Unverständnis darüber, dass Questin nun doch wieder als Windeignungsgebiet zur Debatte steht. Wie ist so etwas möglich?
Herr Reppenhagen bestätigt, dass es auch für die Mitglieder des Bauausschusses neu sei, dass Santow nunmehr als Windeignungsgebiet rausgefallen ist und dafür Questin wieder aufgemacht worden sei. Er teilt jedoch mit, dass das Programm bisher nur ein Entwurf ist und noch kein Beschluss über dieses Papier gefasst wurde.
Frau Ertel meldet sich zu Wort und übergibt eine Unterschriftenliste der Bürgerinitiative aus Questin mit 550 Unterschriften gegen den Bau von weiteren Windenergieanlagen. Sie bekräftigt die Argumente von Herrn Hering und führt weiter den immensen Lärm zusätzlich zur Autobahn u. a. auch in Sievershagen Ausbau an. Es wird darauf hingewiesen, dass der Lärm der Autobahn durch die Windräder noch verstärkt wird.
Das allgemeine Vorgehen stößt auf Kritik und Unverständnis bei den Einwohnern. Sie weist auch auf einen Informationsmangel in der Veröffentlichung hin.
Frau Ertel bittet um Aufnahme ins Protokoll:
Die Überschriften zu den Tagesordnungspunkten bzgl. Windenergie auf Sitzungen sollen konkret formuliert werden. Die Bürger wissen sonst nicht, was dort behandelt wird.
Herr Prahler fasst zusammen und erläutert zunächst den aktuellen Sachstand bzgl. des Ablaufes zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms. Er spricht auch an, dass Windenergieanlagen gem. § 35 Baugesetzbuch im Außenbereich privilegiert sind. Daher ist die Ausweisung von Windeignungsgebieten eher eine Einschränkung für die Hersteller von Windkraftanlagen. Aufgabe des Planungsverbandes sei es, einen solches Programm unter Berücksichtigung aller Interessen aufzustellen.
Im jetzigen Entwurf ist die Reduzierung der Mindestabstände auf 1000 m Abstand zu einem Dorf und 800 m Abstand zu Einzelgehöften enthalten. Hierdurch ist Questin als Windeignungsgebiet wieder neu hervor getreten und Santow dafür nicht mehr enthalten.
Herr Prahler führt auch aus, dass bisher alles nur ein Entwurf ist und dieser am 22.08.2018 von der Verbandsversammlung beschlossen wird. Dieser beschlossene Entwurf wird dann öffentlich auslegen und es können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese Möglichkeit der Beteiligung ist zu nutzen.
Herr Hering fragt nach, ob aufgrund der Höhe der Windenergieanlagen ein größerer Abstand zu Siedlungen einzuhalten ist. In Bayern ist dies der Fall.
Herr Prahler antwortet, dass diese Regelung für Mecklenburg Vorpommern leider nicht gilt.
Herr Reppenhagen weist darauf hin, dass eine öffentliche Auslegung des Entwurfes zum RREP voraussichtlich im Spätherbst statt finden wird.
Herr Hering meldet sich noch einmal zu Wort und fragt nach, ob ein Antrag zum Bau von Windenergieanlagen in Volkenshagen (Gemeinde Stepenitztal) beim Bauamt der Stadt Grevesmühlen eingegangen ist.
Herr Janke bejaht dies.
Frau Ertel ergreift noch einmal das Wort und kommt auf die Baumaßnahme in der Jahnstraße sowie den damit verbundenen Einschränkungen für die Autofahrer zu sprechen. Derzeit besteht eine Vollsperrung; der Verkehr fließt über die Heinrich- Heine- Straße ab.
Sie regt an, ein beidseitiges Halte- und Parkverbot in der Heinrich-Heine- Straße einzurichten. Es ist ein unzumutbarer Zustand, dass Fahrzeuge dort noch parken dürfen und sich die Busse, LKW´s etc. dann dort „durch quälen“ müssen. Auch im Hinblick auf die am 20.08.2018 beginnende Schule ist dies ein unhaltbarer Zustand. Es werden Schilder diesbezüglich gefordert.
Herr Janke antwortet, dass die verkehrsrechtlichen Anordnungen nicht von der Stadt, sondern vom Landkreis ausgesprochen werden. Zudem ist der Maßnahmenträger das Land Mecklenburg Vorpommern. Die Stadt ist in diesem Verfahren nur Beteiligte.
Festlegung Protokoll: Nichtsdestotrotz soll Herr Janke Kontakt mit dem Straßenbauamt Schwerin aufnehmen und auf die derzeitige Situation hinweisen sowie ggf. um Abhilfe bitten.
Herr Krohn meldet sich zu Wort und teilt mit, dass mittlerweile dort ein Schild mit folgendem Zusatz steht: Halteverbot ab 20.08.2018, 5h.
Man ist sich uneinig und diskutiert über die Bedeutung des Schildes.
Herr Sager meldet sich zu Wort und teilt mit, dass sich die Lärmbelästigung in der Lübecker Straße, verursacht durch Lidl, zunehmend in die Abendstunden verlagert. Die Anlieferungen erfolgen meist ab 21 Uhr, teilweise bis ca. 23 Uhr/0:00 Uhr. Auch am Samstag sowie am Sonntag rollen LKW´s an. Der Lärm der Papierpresse stört ebenfalls in den Abendstunden.
Festlegung Protokoll: Das Bauamt (Bauplanung/Bauherrenbetreuung) soll diese Information an den Landkreis untere Immisionsschutzbehörde im Auftrag von Herrn Sager weiterleiten. Dieser Sachverhalt soll bitte geprüft werden.
Anmerkung Verwaltung: erledigt am 23.08.2018.