12.06.2018 - 10 Verordnung über die öffentliche Sicherheit und ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt: 

Analog zur Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Amtes Grevesmühlen-Land vom 31.05.2018 soll eine Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für die Stadt Grevesmühlen erlassen werden.

Der Verordnungstext ist der Anlage zu entnehmen.

 

Frau Burmeister erläutert kurz die Intension zur Erarbeitung der Verordnung.

 

Frau Münter erkundigt sich, ob ein Rauchverbot auf Spielplätzen in dieser Verordnung inbegriffen ist.

 

Frau Burmeister erläutert, dass hier das Jugendschutzgesetz greift und in dieser Verordnung im § 11 ein Passus verfasst ist.

 

Herr Prahler legt dar, dass diese Verordnung Handlungsgrundlage für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ist.

 

Herr Reppenhagen regt an, in dieser Verordnung ein Abbrennverbot von Pyrotechnik in der Nähe von Reetdachhäusern aufzunehmen.

 

Frau Burmeister informiert, dass der Landkreis festlegt, wo das Abbrennen von Pyrotechnik verboten ist.

 

Herr Schönfeldt schlägt vor, zu dieser Verordnung noch einmal das Gespräch mit der Bevölkerung zu suchen, um noch einige neue Passagen mit aufzunehmen.

 

Herr Prahler schlägt vor, die Verordnung erstmal in Kraft zu setzen und diese in der nächsten Einwohnerversammlung vorzustellen.

 

Herr Dr. Anderko erkundigt sich, ob schon ein Bußgeldkatalog zu der Verordnung vorliegt?

 

Frau Burmeister teilt mit, dass ein Bußgeldkatalog erarbeitet wird.

 

Herr Prahler schlägt vor, im Frühjahr auf der nächsten Einwohnerversammlung über die Verordnung mit der Bevölkerung zu sprechen und dann noch einmal zur Beratung in den Umweltausschuss zu geben. 

 

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Der Hauptausschuss nimmt die Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Grevesmühlen zu Kenntnis und plädiert dafür, die Verordnung in Kraft zu setzen.  

 

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Anlagen zur Vorlage