12.06.2018 - 9 Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezoge...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

  

Sachverhalt: 

I.Vorbemerkungen                                                                                                                Bei der Ausarbeitung der 1. Änderung des vorliegenden Bebauungsplanes wurden alle bekannten und zugänglichen Grundlageninformationen zusammengetragen, geprüft und bewertet um den Satzungsentwurf möglichst umfassend an die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können. Alle sich ergebenden Belange - seien sie öffentlicher oder privater Natur - die bei der Bebauungsplanung relevant waren, wurden ermittelt, gewichtet und gegeneinander und untereinander abgewogen.

Der Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials liegen zusätzlich und begleitend zur Aufstellung des Bebauungsplans folgende Gutachten zu Grunde:

  • Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr.1 für den Neubau eines NORMA – Marktes in 23936 Grevesmühlen, TÜV NORD Umweltschutz, Rostock, September 2017
  • Auswirkungsanalyse für die geplante Erweiterung eines Norma Lebensmittelmarktes in Grevesmühlen, Klützer Straße, GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Hamburg, August 2017
  • Begutachtung des Gebäudebestandes und der Freiflächen bezüglich artenschutzrechtlicher Erfordernisse bezüglich der Brutvögel und Fledermäuse sowie Verfassung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, Gutachterbüro Martin Bauer, Grevesmühlen, September 2017

Der Bebauungsplan ist damit das Ergebnis einer gerechten Interessensabwägung. Die Auswirkungen der Planung sind nach dem Ergebnis der vorlaufenden Abwägung geringfügig und rufen keine Beeinträchtigungen für die schutzwürdige Umgebung hervor.

II. Ziel der Vorlage                                                                                                                 Die  vorliegende 1. Änderung  des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  Nr. 1 „Klützer Straße“, bestehend aus dem Planwerk mit den   zeichnerischen Festsetzungen (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) kann als Satzung beschlossen werden. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestandteil der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1.  Die Begründung wird gebilligt.

III. Lösung                                                                                                                                 Der Stadtvertretung wird empfohlen den Satzungsbeschluss zu fassen.

Der Hauptausschuss empfiehlt die Beschlussfassung.

 

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Beschluss:  

 

  1. Aufgrund des §§ 10, 12 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung M-V beschließt die Stadtvertretung die Satzung über die vereinfachte 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich "Klützer Straße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Die Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich “Klützer Straße“ beinhaltet auch den Vorhaben- und Erschließungsplan. Der Vorhabenträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Erschließungsaufwand entsprechend dem Durchführungsvertrag.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung ist auch in das Internet einzustellen..  

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage