07.06.2018 - 7 Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezoge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Stadt kann nach § 12 BauGB durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Stadt abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung sämtlicher anfallender Kosten vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB in einem Durchführungsvertrag verpflichtet. 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Aufgrund des § 11 BauGB i.V. mit § 12 BauGB (Baugesetzbuch) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Durchführungsvertrag zur Satzung  über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Klützer Straße" der Stadt Grevesmühlen laut Anlage.

 

  1. Der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger,

 

ILG Einkaufszentrum Grevesmühlen Klützer Straße & Co. KG

Riehler Straße 36

50668 Köln

 

den Durchführungsvertrag lt. Anlage abzuschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

2

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage