04.06.2018 - 6 Haushaltssatzung/Haushaltsplan der Stadt Greves...

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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert zunächst die Eckdaten des Haushaltsplanes 2018. Der Haushalt ist in der Ergebnisrechnung trotz Entnahmen aus der Rücklage unausgeglichen, kann aber in der Finanzrechnung unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden. Investitionskredite wurden nicht berücksichtigt. Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2019 ist in der Vorbereitung.

Frau Scholz fragt, wie hoch der Eigenanteil an der Gesamtsumme der Investitionen der Stadtsanierung ist. Frau Lenschow erläutert, dass dieser in den Anfangsjahren 20%, später 33% betrug. Hinzu kommen nicht förderungsfähige Anteile und sogenannte zusätzliche gemeindliche Anteile, so dass der tatsächliche durch die Stadt getragene Eigenanteil wesentlich höher liegen dürfte. Genauere Angaben können mit den Jahresabschlüssen für das Sondervermögen gemacht werden.

 

Herr Faasch stellt fest, dass die in diesem Jahr gewählte Form der Diskussion zum Haushaltsentwurf über eine gesonderte Hauptausschusssitzung als besonders effektiv zu bewerten sei.

 

Herr Schiffner weist darauf hin, dass der vorliegende Haushalt 2018 aufgrund der besonderen Haushaltssituation sehr sparsam aufgestellt wurde. Künftig werden jedoch erhebliche Investitionen erforderlich, für deren Finanzierung Kreativität gefragt sei. Herr Grote merkt hierzu an, dass dringend Gewerbeansiedlungen in Größenordnungen notwendig sind, um die vielen ausstehenden Investitionen zu finanzieren.  Frau Scholz ergänzt hierzu, dass die Stadt zudem mehr Augenmerk auf ihre Attraktivität für junge Menschen legen muss, um die Einwohnerzahlen zu halten. Auf die Frage von Herrn Faasch nach der voraussichtlichen Entwicklung der Schlüsselzuweisungen erläutert Frau Lenschow, dass das FAG 2020 noch in der Vorbereitung sei. Hier ist es besonders wichtig, dass die Mandatsträger über ihre Parteien Einfluss auf die Mitglieder des Landtages nehmen und deutlich machen, wie wichtig eine gute finanzielle Ausstattung der Kommunen für die Entwicklung des gesamten Landes ist.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2018 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.          

 

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:  

 

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2018.

 

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2018 zuzustimmen.                     

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage