23.04.2018 - 10 Beschluss über einen Änderungsantrag zum Teilei...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Anlässlich der Bearbeitung des Antrags der Stadt Grevesmühlen auf Teileinziehung der Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“ wurde von der Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg festgestellt, dass die ursprünglich beantrage Beschränkung der Widmung auf Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von lediglich 3,5t angesichts des Charakters der Straße einen unverhältnismäßigen Eingriff darstellen würde. Empfohlen wurde nach einer gemeinsamen Begehung vor Ort am 12.03.2018 eine Beschränkung auf 7,5t, versehen mit dem Zusatzzeichen „Betriebs- und Versorgungsdienst frei“. Dies soll sicherstellen, dass zukünftig nicht nur Lieferverkehr von und zu Gewerbetreibenden erfolgen darf sondern auch zu Privathaushalten (z.B. Möbellieferungen, Umzüge, Müllabfuhr etc.), ohne dass für jede dieser Fahrten eine Ausnahme beantragt werden muss.

 

Außerdem wurde empfohlen zu beantragen, an der B 105 aus Richtung Wismar kommend bereits vor dem Kreuzungsbereich ein Hinweisschild anzubringen, auf dem auf die Zufahrt zum Gewerbegebiet in etwa 1,5 km Entfernung über die Gemeindestraße „Am Baarssee“ hingewiesen wird, um Kraftfahrer rechtzeitig im Voraus über die Zufahrt zum Gewerbegebiet zu informieren.

 

Frau Kausch berichtet, die Fraktion „Die Linke“ ist der Meinung, der Empfehlung der Straßenaufsichtsbehörde nicht zu folgen. Sie verliest eine vorbereitete Empfehlung zu dieser Thematik und stellt den Antrag, die Beschlussvorlage zurückzustellen und bittet die Verwaltung erneut Rücksprache mit der Straßenaufsichtsbehörde zu halten bzw. ein persönliches Gespräch mit der Landrätin zu suchen.

 

Es entsteht zur Beschlussvorlage wiederholt eine rege Diskussion, speziell um das Verkehrsschild 253 und/oder einem Zusatzschild.

 

Es wird weiterhin festgestellt, dass das Verkehrszeichen 253 aussagekräftig ist und kein Zusatzschild notwendig sei.

 

Herr Prahler macht darauf aufmerksam, dass bei Ablehnung des heute vorliegenden Beschlussvorschlags der Landkreis einen Ablehnungsbescheid zum Antrag „Teileinziehung Am Bleicher Berg“ erstellen wird. Durch ein Widerspruchsverfahren von Seiten der Stadtverwaltung wird sich dieser Vorgang weiterhin in die Länge ziehen.

 

Frau Kausch zieht den Antrag ihrer Fraktion auf Rückstellung der Beschlussvorlage zurück.

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt in Abänderung des Beschlusses vom 10.01.2017 zur Beschluss-Nr.: VO/12SV/2017-797, den bereits an die Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg gerichteten Antrag auf Teileinziehung der öffentlichen Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“ in Grevesmühlen dergestalt abzuändern, dass die Widmung zukünftig auf Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t beschränkt wird. Zudem soll bei der Straßenaufsichtsbehörde der Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zum Aufstellen der entsprechenden Beschilderung mit dem Zusatzzeichen  „Betriebs- und Versorgungsdienst frei“ beantragt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

0

Nein- Stimmen:

19

Enthaltungen:

1


 

 

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2249&TOLFDNR=31791&selfaction=print