10.04.2018 - 7 Jährlicher Bericht des Vorsitzenden des gemeins...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 10.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Der Vorsitzende des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen – Land legt hiermit seinen jährlichen Bericht über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung vor.
Gemäß § 3 Absatz 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG M-V) vom 6. April 1993, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 720) berichtet der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich schriftlich der Stadt-/Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung an sieben Werktagen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.
Der Vorsitzende lobt die Verwaltung für die erbrachten Jahresabschlüsse. Er stellt die schwierigen Bedingungen dar, die die Stadt durch das Frühstarter Modell hatte.
Er macht deutlich, dass das Gemeinwohl im Vordergrund steht, wenn es dem Bürger dient.
Er beschreibt die drei Prüfungsgruppen, die konzentriert und spezialisiert gearbeitet haben, um ordnungsgemäß die Jahresabschlüsse abschließen zu können.
Weiter geht er auf die Einführung einer zentralen Vergabestelle ein.
Er beschreibt, das gute Verhältnis des RPA zur Verwaltung, die stets ordnungsgemäße Vorlagen geliefert hat.
Herr Baetke:
Fragt, ob es Signale gebe, dass der RPA über 2019 bestehen bleibt?
Der Bürgermeister:
Durch die Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes gibt es voraussichtlich Änderungsbedarf. Es ist gegeben falls notwendig, dann auch hauptamtlich Prüfer zu bestellen.
Frau Lenschow:
Ein Antrag zum Erhalt des gemeinsamen RPA wird ungeachtet gestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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373 kB
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