09.04.2018 - 7 Umsetzung EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Entsprechend den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurden zum 30.06.2012 für alle Hauptverkehrsstraßen (Bundesfern- und Landesstraßen) mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen strategische Lärmkarten durch das LUNG M-V erstellt. Diese Lärmkarten werden alle 5 Jahre überprüft und aktualisiert.

Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen wurden auch für weniger befahrene Bundes- und Landesstraßen sowie Kreis- und Gemeindestraßen ergänzt, die auch lärmrelevant sind, jedoch nicht den §§ 47a-f BImSchG unterliegen.

 

Die Kommunen sind in der Pflicht bei erheblichen Konflikten einen Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen bis zum 18.07.2018 aufzustellen. Um eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden wird die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes bei Betroffenheiten ab den Auslösewerten LDEN ≥ 65 dB(a) und LNight 55 dB(A) empfohlen.

 

In der Stadt Grevesmühlen sind folgende Hauptverkehrsstraßen davon betroffen:

-          die Bundesstraße B105 und

-          die Landesstraße L 02.

Wegen der bestehenden Defizite bei der Lärmaktionsplanung hatte die EU-Kommission mit Datum vom 30.09.2016 gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Kommt Deutschland seinen EU-rechtlichen Pflichten nicht nach, droht in letzter Konsequenz die Verhängung hoher Zwangsgelder.

 

Die Stadt ist somit in der Pflicht einen Lärmaktionsplan schnellstens aufzustellen.

 

 

Herr Janke erläutert den Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass es bei dem Beschluss des Umweltausschusses lediglich darum geht, dass ein Lärmaktionsplan aufgestellt wird und dass die Öffentlichkeit beteiligt wird. Herr Janke verweist außerdem darauf, dass lediglich Straßen von dem Vorhaben betroffen sind, die ein jährliches Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen haben. In der Stadt Grevesmühlen betrifft es die Bundesstraße B 105 im Bereich des „Badstüberbruch‘s“.

Die Kommunen sind verpflichtet, die Einwohner zu informieren, dass sie einem erhöhten Verkehrslärm ausgesetzt sind.

Im Übrigen hat der Straßenbaulastträger, das Straßenbauamt Schwerin in Vertretung für den Bund in jüngster Vergangenheit den dortigen Hauseigentümern angeboten, die vorhandenen Fenster gegen schallisolierte Fenster auszutauschen. Auf dieses Angebot ist jedoch bisher kein Eigentümer eingegangen.

Mit der Veröffentlichung der Lärmaktionspläne soll die Stadt Grevesmühlen dieser Pflicht nachkommen. Außerdem soll die Klage der EU-Kommission gegenüber Deutschland abgewehrt werden.

 

Frau Strübing erkundigt sich, wo die Lärmaktionspläne veröffentlicht werden sollen.

 

Herr Janke teilt mit, das der Beschluss in der Ostseezeitung veröffentlicht wird und die Lärmaktionspläne auf der Internetseite der Stadt Grevesmühlen zu finden sein sollen.

 

 

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Beschluss:  

  1. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49 ist die Stadt Stadt Grevesmühlen in der Pflicht einen Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Grevesmühlen gemäß Anlage.

 

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes und die vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V  (LUNG M-V) zur Verfügung gestellten Lärmkarten sind öffentlich auszulegen. Die Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplanes aufzufordern. Die Unterlagen sind während des Auslegungszeitraumes zusätzlich auch auf der Internetseite der Stadt Grevesmühlen einzustellen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Der Umweltausschuss stimmt dem Entwurf eines Lärmaktionsplanes und der Öffentlichkeitsbeteiligung einstimmig zu. 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage