26.03.2018 - 5 Jährlicher Bericht des Vorsitzenden des gemeins...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 26.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Schiffner spricht die im Bericht aufgeführte Qualitätsverbesserung der Auftragsvergabe an. Wie wird die Vergabe zurzeit durchgeführt? Der Bürgermeister informiert, dass sowohl die Kommunalaufsicht als auch der Rechnungsprüfungsausschuss aufgefordert haben, die Auftragsvergabe zu verbessern und das Verfahren zu vereinheitlichen. Dies soll durch eine neu zu schaffende Vergabestelle/-gruppe passieren. Es wird eine Dienstanweisung erarbeitet um eine einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten.
Frau Lenschow möchte wissen, ob der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Lange, zur Stadtvertretersitzung eingeladen werden soll. Die Ausschussmitglieder sind sich einig Herrn Lange zum Hauptausschuss einzuladen, um hier die anfallenden Fragen bezüglich des jährlichen Berichtes des Rechnungsprüfungsausschusses zu beantworten.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen – Land legt hiermit seinen jährlichen Bericht über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung vor.
Gemäß § 3 Absatz 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG M-V) vom 6. April 1993, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 720) berichtet der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich schriftlich der Stadt-/Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung an sieben Werktagen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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