26.03.2018 - 6 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2018 für das stä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 26.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Elke Dankert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow teilt mit, dass der Haushalt auf der Grundlage der Zuarbeiten des Sanierungsträgers erstellt wurde. Für dieses Jahr stehen hauptsächlich die noch fälligen Straßensanierungen im Altstadtgebiet an.
Herr Schiffner bemerkt, dass das Programm mit 2016 datiert ist. Der Bürgermeister teilt mit, dass es sich hier um einen Schreibfehler handeln muss. Das Maßnahmenprogramm ist aus dem Herbst 2017, inzwischen steht fest, dass das städtebauliche Sondervermögen verlängert wurde bis voraussichtlich 2020 und somit auch die Ausbaubeiträge über 2018 hinaus fortgeführt werden. Auf die Frage von Herrn Grote teilt der Bürgermeister mit, dass die Kirchstraße in der Stadtsanierung liegt, der Bahnhofsvorplatz jedoch nicht. Dieser wird im Kernhaushalt mit eingeplant, ebenso die hierzu erhofften Fördermittel. Baubeginn soll im Frühjahr 2019 sein.
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2018 aufgestellt.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert. Außerdem liegen das aktuelle Maßnahmenprogramm und der Sachstandsbericht des Sanierungsträgers bei.
Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts haben die Kommunen nach § 64 Absatz 2 auch für ihre städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen. Die Kommune hat nach § 45 KV M-V für Sondervermögen eine Haushaltssatzung und gemäß § 46 KV M-V einen Haushaltsplan zu erstellen. Hierzu wurde durch das Innenministerium eine Ergänzung zum Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung herausgegeben, die sich speziell auf die bilanzielle Behandlung des städtebaulichen Sondervermögens im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR-MV) bezieht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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