12.02.2018 - 8 Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Jugendsozialarbeit zählt zu den freiwilligen Aufgaben einer Kommune. Freiwillige Aufgaben sind Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt. Sie bilden das Herzstück der Kommunalpolitik. Hier geht es um Lebensqualität: Beratungsstellen, Museen, Bibliotheken, Jugendeinrichtungen Sportplätze, Freibäder, Freizeitangebote, Tierparks usw.

 

Bis zum 31.10.2017 wurde die Jugendsozialarbeit im Bürgerbahnhof in Grevesmühlen durch die Stadt Grevesmühlen in Kooperation mit dem Verein für Jugendeinrichtung Nordwestmecklenburg e.V. durchgeführt. Zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen des SGB VIII §13 - Jugendsozialarbeit werden zwei Arbeitsplätze mit je 40 Wochenstunden vorgehalten. Dabei wird eine Fachkraft mit 40 Wochenstunden von der Stadt Grevesmühlen und eine Fachkraft mit 40 Wochenstunden vom Verein für Jugendeinrichtung Nordwestmecklenburg e.V. gestellt.

 

Die Finanzierung der Personalkosten wird durch die Stadt Grevesmühlen und anderen Zuwendungsgebern, insbesondere des Landkreises Nordwestmecklenburg. Zudem finanziert die Stadt Grevesmühlen die Jugendeinrichtung im Bürgerbahnhof.

 

Zum 31.10.2017 beendete die Fachkraft ihr Arbeitsverhältnis mit dem Verein für Jugendeinrichtung Nordwestmecklenburg e.V. Die städtische Fachkraft kündigte im Dezember 2017 den Wunsch eines internen Arbeitsplatzwechsels an.

 

Um die Maßnahme „Jugendsozialarbeit“ im Bürgerbahnhof in der Stadt Grevesmühlen  weiter zu führen, soll nun ein geeigneter Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII  über ein Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Trägerschaft für die Maßnahme „Jugendsozialarbeit“ im Bürgerbahnhof in der Stadt Grevesmühlen gesucht und gefunden werden.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt der Stadtvertretung Grevesmühlen dazu ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Trägerschaft für die Maßnahme „Jugendsozialarbeit“ im Bürgerbahnhof in der Stadt Grevesmühlen durchzuführen.

 

Herr Prahler erläutert nochmals kurz den Sachverhalt der Beschlussvorlage.

 

Herr Grote fragt nach, wie der Jugendclub zurzeit betrieben wird, wenn die Fachkraft des Vereines, der den JC mit betrieben hat, seit dem 01.11.2017 nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Herr Prahler führt hierzu aus, dass der Jugendclub seit dem von der städtischen Fachkraft allein und in guter Qualität geführt wird.

 

Frau Münter erkundigt sich, ob es Parameter zu der Art und Weise wie der Jugendclub zukünftig betrieben werden soll gibt oder wird nur ein Träger gesucht, der zusichert den JC zu betreiben.

 

Herr Prahler weist darauf hin, dass das Interessenbekundungsverfahren nach Beschlussfassung gestartet wird. Hier werden auch Parameter festgeschrieben um auszudrücken was gefordert wird.

 

Herr Siegerth fragt nach, was dagegen spricht, außer den Kosten, den Jugendclub durch die Stadtverwaltung zu betreiben.

 

Herr Prahler bestätigt dass die finanziellen Aufwendungen ein großer Kritikpunkt sind, aber auch die fachliche Begleitung der Jugendarbeit ist hier nicht gegeben.

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beabsichtigt die Trägerschaft für die Maßnahme

„Jugendsozialarbeit“ im Bürgerbahnhof in der Stadt Grevesmühlen zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu vergeben. Der Bürgermeister wird daher beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Trägerschaft für die Maßnahme

„Jugendsozialarbeit“ im Bürgerbahnhof in der Stadt Grevesmühlen durch zu führen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

15

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

0


 

 

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