16.01.2018 - 6 Antrag auf Personalkostenzuschuss für 2 Mitarbe...

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Wortprotokoll

Sachverhalt: 

Mit Datum vom 07.12.2017 stellte der Behindertenverband e. V. Grevesmühlen einen Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung zur Förderung der Personalkosten der zwei Mitarbeiterinnen des Verbandes.

 

Herr Rehwaldt erläutert, dass die vorliegenden Förderanträge erstmals nach dem neuen Antragsformular zur Gewährung einer Zuwendung gestellt wurden. Mit Erlass der neuen Förderrichtlinie am 06.11.2017 wurden auch die Antragsformulare angepasst. Die in der maßgebenden Förderrichtlinie enthaltende Formulierung: „Der Zuschuss kann bis 50% des verbleibenden Eigenanteils der Gesamtkosten (nach Abzug von Einnahmen des Antragstellers) beantragt werden.“, sorgte bei der Vorprüfung allerdings für Probleme. Nach der Förderrichtlinie erhalten die Antragsteller 50% des verbleibenden Eigenanteils. Der verbleibende Eigenanteil wird folgendermaßen ermittelt: die Gesamtausgaben des Projektes abzüglich der öffentlichen Zuwendungen und abzüglich der sonstigen Einnahmen, wie beispielsweise Eintrittsgelder für das Projekt, Spenden oder Stiftungen. Die Darstellung der Berechnungsweise soll in dem Antragsformular klarer und leichter verständlich erkennbar werden. Daher wird das Antragsformular nochmals überarbeitet.

 

 

 

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Beschluss:  

Der Kultur- und Sozialausschuss beschließt, den Behindertenverband e. V. Grevesmühlen mit einem Personalkostenzuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro für die 2 Mitarbeiter, für das Jahr 2018, zu unterstützen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage