16.01.2018 - 13 Informationen und Sonstiges

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Wortprotokoll

Herr Schönfeldt erkundigt sich nach dem aktuellen personellen Stand in der Bibliothek. Herr Rehwaldt erläutert, dass für die ausgeschriebene Stelle in der Bibliothek eine Bewerberin  gefunden wurde. Frau Tanger führt derzeit Absprachen zum nächstmöglichen Arbeitsbeginn der Bewerberin. Bisher hat sich an dem Stand zur personellen Situation in der Bibliothek, seit der letzten Sitzung des Ausschusses vom 21.11.2017, aber nichts geändert.  Er möchte sich, auch im Namen des Bürgermeisters und der Hauptamtsleiterin, bei den Mitarbeitern der Bibliothek für die gute Arbeit, auch ohne Bibliothekarin/Bibliothekar, bedanken.

 

Herr Prahler berichtet über die Schulentwicklungsplanung zur Umsetzung des Inklusionskonzeptes des Landes M-V. Laut der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2015/16 bis zum Ende 2019/20 werden zwei Standorte für eine inklusive Beschulung vorgesehen. Das betrifft die Stadt Wismar und die Stadt Gadebusch. Die Stadt Gadebusch ist allerdings nicht gewillt als Standort für eine Inklusive Beschulung zu fungieren. Der Bürgermeister berichtet weiterhin, dass sich die Stadt Grevesmühlen, alternativ zur Stadt Gadebusch, als Standort für Schulen mit spezifischer Kompetenz, beworben hat. Dazu soll die Regionale Schule „Am Wasserturm“ zur Schule mit flexiblen Bildungsgängen weiterentwickelt werden. Die weitergehende Idee für die Schulentwicklungsplanung bis zum Jahr 2030 ist es, die Schulen mit Standort „Am Ploggenseering“ in Grevesmühlen auszubauen. Dieser Standort soll zu einem Schulcampus entwickelt werden, um vom Anfang bis zum Ende der Schullaufbahn das gemeinsame Lernen, im Sinne der Inklusionsstrategie des Landes M-V vom Mai 2017, tatsächlich zu gewährleisten. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V wurde über die Pläne bereits informiert.

 

Das Schreiben über die Schulentwicklungsplanung zur 2. Fortschreibung des Beteiligungsverfahrens wird vorbehaltlich des Beschlusses des Hauptausschusses dem Landkreis Nordwestmecklenburg vorgelegt.

 

Frau Lange fragt nach den entsprechenden Qualifikationen und Weiterbildungen der Lehrer bezüglich der Inklusion, beispielsweise in Gebärdensprache. Ein Dolmetscher für Gehörlose kostet pro Stunde bereits 100 Euro. Herr Prahler antwortet, dass der Schulträger lediglich die baulichen Voraussetzungen zu erfüllen hat. Für die Weiterbildungen der Lehrer ist das Land zuständig. Allerdings ist es wirtschaftlicher in solchen Fällen einen Dolmetscher zu arrangieren, als alle Lehrer entsprechend zu schulen.