18.10.2017 - 5 Bericht des Bürgermeisters

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister informiert:

 

-          Alle Wohnungen in den Neubaublöcken in Warnow sind belegt. Die Eingangspodeste der Blöcke wurden durch die Fliesenfirma Mahnel aus Bad Kleinen saniert. Die Kosten für beide Podeste betragen 1.967,00 €.
 

-          B-Plan „Am Schulsteig“ Warnow
Am 04.10.2017 fand ein Abstimmungsgespräch zwischen Frau Matschke (Bauamt der Stadtverwaltung), Herrn Mahnel (Planungsbüro) und dem Bürgermeister statt. Dabei ging es um die weitere Vorgehensweise. Thema in dieser Zusammenkunft war außerdem das Baugrundgutachten der Firma IGU. Darin wird ausgeführt, dass bei dem betrachteten Gebiet keine ausreichende Versickerung möglich ist. Daraus folgt, dass wahrscheinlich ein Regenkanal gebaut werden müsste.
Der Bürgermeister informiert zum Schreiben einer Kanzlei in den Media Docks, RA Ansgar Dworzynski, zur Angelegenheit Borchardt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ./. Stadt Grevesmühlen, hier: abwägungserhebliche Belange im Zusammenhang mit einer angestrebten Änderung eines Bebauungsplanes bei Betroffenheit des ursprünglich begünstigten Entwicklungsträgers. Dieses Schreiben wurde allen Gemeindevertretern zur Kenntnis gegeben.

Herr Borchardt meldet sich als Betroffener in diesem Verfahren zu Wort. Der Bürgermeister erteilt Herrn Borchardt Rederecht.
Herr Borchardt teilt den Gemeindevertretern und Bürgern seinen Standpunkt und seine Bedenken mit. An die Gemeindevertreter ergeht der Hinweis auf verschiedene Möglichkeiten der Zuwegung. Herr Borchardt würde eine Zuwegung über den Seehagen favorisieren (abschüssiges Gelände).

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeindevertretung einen Beschluss zur Änderung des B-Planes gefasst hat. Die von Herrn Borchardt angeführten Argumente beziehen sich nicht auf den jetzigen B-Plan. Der alte B-Plan war lange genug gültig - die Gemeinde hat 11 Jahre darauf gewartet, dass Herr Borchardt tätig wird, aber nichts ist passiert. Jetzt hat die Gemeinde die Angelegenheit in die Hand genommen, ein Baugrundgutachten erstellt und eine Änderung des B-Planes erwirkt. Herrn Borchardt wurde die Möglichkeit gegeben, sich daran zu beteiligen. Der alte B-Plan steht für die Gemeindevertretung nicht mehr zur Diskussion.
Derzeit ist das Planungsbüro Mahnel damit beschäftigt, die Auslegung des B-Planes und Abfrage der Träger öffentlicher Belange vorzubereiten. Geplant ist, dass das alles noch in diesem Jahr erfolgt.
 

-          Kreisstraße OD Warnow: Der Bürgermeister informiert zu einem Entwurf eines Schreibens betreffs der Kreisstraße an die Landrätin. Dieser Entwurf wird verlesen.
Das Antwortschreiben des Landkreises, Herr Bohm, an Herrn Hempel bezüglich einer Anfrage die Regenentwässerung betreffend, wird der Gemeinde Warnow zur Kenntnis gegeben und durch den Bürgermeister ebenfalls verlesen.
Da diese ganze Angelegenheit äußerst unbefriedigend ist, besteht Einvernehmen, den vorher angeführten Brief an die Landrätin zu richten.
 

-          Wegeausbesserung
Der Neubau der Zufahrt zum Bungalowgelände Sportplatz Großenhof ist erfolgt. Die Brücke wurde für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Beschilderung der Straße ist erfolgt.

Die Straße nach Gantenbeck soll im Oktober fertiggestellt werden. Die Kosten haben sich vom Planansatz her verdoppelt, begründet durch erhöhte Baupreise und einen zusätzlichen Durchlass. Der Ansatz lag bei 190.000 € (2006) und beträgt jetzt 390.000 €.

Wegebau Warnow „Am Steinberg“ – Baubeginn soll ab der 42. KW sein.
Kostensteigerung von 50.000 € auf 70.000 €
 

-          Flurneuordnung – 2018
- Straße zur Jugendherberge
- Bauerntrift Warnow
 

-          Brandschutzbedarfsplanung
Der Wehrführer der Fw Stepenitztal, Herr Stegmann, informierte die Bürgermeister und Wehrführer der amtsangehörigen Gemeinde mittels eines Vortrages während der Amtsausschusssitzung am 18.09.2017.

Schutzziele sind Aussagen bzw. Definitionen über ein Sicherheitsniveau, welches im Minimum erreicht werden soll. Die Schutzzielbestimmung ist die politische Entscheidung der Gemeinde, welche Qualität die Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr in der Gemeinde haben soll. Bei der Schutzzielbestimmung sind als Qualitätskriterien differenziert nach Einsatzarten festzulegen
- in welcher Zeit (Hilfsfrist)
- mit wieviel Mannschaft und Gerät (Funktionsstärke)
- in wieviel Prozent der Fälle (Zielerreichungsgrad)
die Feuerwehr am Schadensort eintreffen soll.
Ein Brandschutzbedarfsplan beinhaltet:
- die Beschreibung des Ist-Zustandes der Feuerwehr
- gewünschte Schutzziele
- Berechnung des Zielerreichungsgrades aus den Ist-Daten
- sowie aus Soll/Ist-Abweichungen abgeleitet den Handlungsbedarf, um die Ziele zu erreichen.

Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass dieser Plan erstellt werden muss und viel Aufwand und Arbeit erfordert. Hier sollte unbedingt die Hilfe und Unterstützung auf Amtsebene in Anspruch genommen werden.
 

-          Das Dorffest brachte bisher einen Reinerlös von 917 €.
 

-          Der Weihnachtsmarkt der Gemeinde Warnow findet am 16.12.2017 statt.