28.06.2017 - 7 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt: Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsverzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

 

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Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage