06.04.2009 - 7 Aufstellungsbeschluss Teilaufhebung Bebauungspl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1) Für das in der Anlage dargestellte, rd. 2,9 ha große Teilstück des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6, begrenzt im Norden durch die vorhandene Bebauung an der Grevesmühlener Straße, im Osten durch die vorhandene Scheune an der Straßenkreuzung Grevesmühlener Straße/Am Dorfanger, weiterhin im Osten durch die Grenzlinie zum Gel-tungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6a "Gressow-Süd", im Süden durch Ackerflächen und im Westen durch die Tressower Straße, soll die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 aufgehoben werden.

 

2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 6 wurde von der Gemeindevertretung 1991 aufgestellt und 1994 als Satzung beschlossen. Mit der Aufhebung einer Teilfläche wird das Ziel verfolgt, in Gressow gebundene Kapazitäten der Siedlungsentwicklung zu lösen und diese einer Entwicklung im Ortsteil Gägelow zu kommen zu lassen. Damit kann die Gemeinde die Vorgaben des Amtes für Raumordnung und Landesplanung hinsichtlich der Siedlungsentwicklung erfüllen und gleichzeitig die beabsichtigte Wohnbauflächen-ausweisung in Gressow (ehemaliges GHS-Gelände) vorantreiben.

 

3)Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Aufhebungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage