02.02.2009 - 6.1 Bildung eines Wahlbereiches für das gesamte Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mallentin
- Datum:
- Mo., 02.02.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Birgit Gromm
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Nach § 5 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz M-V bestimmt die Gemeindevertretung die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche.
Der Gesetzgeber hat damit bereits seit der Kommunalwahl 2004 den kleineren Gemeinen die Möglichkeit der Bildung von mehreren Wahlbereichen eingeräumt unter dem Hintergrund, dass die ehemaligen Gemeindeteile angemessen in der neuen Vertretung repräsentiert sind.
In kleineren Gemeinden, die nicht durch Gebietsenderungen betroffen sind, ist die Beibehaltung eines Wahlbereiches sinnvoll und organisatorisch einfacher. Es muss jedoch formal die Gemeindevertretung einen Beschluss fassen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 5 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz M-V für die Kommunalwahl am 07. Juni 2009 zur Wahl der Gemeindevertretung Mallentin die Bildung eines Wahlbereiches für das gesamte Gemeindegebiet Mallentin.