24.04.2017 - 14 Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertag...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Herr Baetke erläutert den Antrag der CDU Fraktion und der SPD Fraktion. Dieser sollte aus Sicht der Verwaltung etwas abgewandelt werden. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, dass die 50/50 Regelung im Bereich Kita und Hort beibehalten werden sollte. Dem folgen die Fraktionen. Auch im Krippenbereich soll die 50/50 Regelung angewendet werden. Dies bedeutet für die Eltern eine Kostensteigerung von 55€. Dies ist den Eltern nicht zuzumuten. Es soll nun ein Zuschuss von 25€ für einen Ganztagsplatz und 15€ für einen Teilzeitplatz gezahlt werden. Diese Regelung soll für alle Kitas im Stadtgebiet gelten, die teurer sind, als die städtische Kita.

 

Herr Bibow teilt mit, dass die Grenze der Belastbarkeit der Eltern aus Sicht der Fraktion längst erreicht ist. Die Fraktion grevesmühlen.jetzt wird keiner weiteren Belastung der Familien zustimmen. Die Fraktion stellt Antrag, dass der Bürgermeister beauftragt wird, finanzielle Mittel aufzubringen, die für die Kinder in der städtischen Kita eingesetzt werden.

 

Herr Grote spricht sich für die Gleichbehandlung aller Krippenkinder aus.

 

Herr Baetke äußert seine Kritik darüber, dass das Land seinen Anteil seit längerer Zeit eingefroren hat. Es ist sehr ärgerlich, dass die Kostensteigerungen durch die Kommunen und die Eltern getragen werden müssen. Mit kostenlosen Kitas darf nicht nur auf Wahlplakaten geworben werden.

 

Dr. Anderko meldet sich zu Wort und ist der Ansicht, dass kostenlose Kita-Plätze eine Wunschvorstellung sind, die nicht realisiert werden kann. Die CDU und die SPD erklären nur ihre Zustimmung, wenn alle Krippenkinder in der Stadt berücksichtigt werden und mit der Maßgabe der Haushaltsgenehmigung.

 

Frau Oberpichler äußert sich ebenfalls kritisch zu der hohen Belastung der Eltern. Sie merkt hierzu aber an, dass das Land 100€/ Platz fördert.

 

Frau Kausch gibt zu bedenken, dass mit dem heutigen Beschluss ein alter Beschluss ausgehebelt wird. Sie erkundigt sich, ob die Verwaltung die Mehrkosten berechnet hat. Sie bitte um eine kurze Pause zur Beratung.

 

Frau Münter teilt mit, dass die Fraktion grevesmühlen.jetzt dem nicht zustimmen kann. Sie geht darauf ein, dass die Einkommen in unserem Bereich im Vergleich zu westlichen Bereichen sehr niedrig sind. Beispielsweise hat die Gemeinde Hohenkirchen einen Beschluss gefasst, dass die Elternbeiträge stabil bleiben. Sie kritisiert die Arbeit der Landesregierung und spricht zum Thema Wahlkampf das Teilzeit- und Befristungsgesetz an. Dieses ist bereits veraltet und muss dringend überarbeitet werden. Die Fraktion wendet sich deshalb an den Bürgermeister, damit dieser an den Städte- und Gemeindetag herantritt.

 

Frau Kausch gibt zu bedenken, dass die Stadt mit dem Zuschuss indirekt das Land für die geförderten Kita-Plätze stützt.

 

Herr Böttcher schlägt vor, dass die Stadtvertretung den Beschluss fasst, dass auf die Landesregierung mehr Druck ausgeübt wird, um mehr Mittel an die Kommunen auszureichen. Als Zeichen des Protestes sollte die Nutzung von städtischen Räumlichkeiten für Minister untersagt werden.

 

Der Bürgermeister kritisiert die Intransparenz des KiföG aus Sicht der Eltern und der Träger. Momentan geht es um den erheblichen Anstieg der Entgelte. Dies betrifft die städtische Einrichtung, sowie die Einrichtungen des DRK. Die restlichen Träger haben noch kein neues Entgelt verhandelt. Die gestiegenen Entgelte resultieren aus der Änderung der Betreuungsschlüssel, der Tariferhöhung und auch den Zusatzleistungen, wie z.B. längere Öffnungszeiten. Weiterhin betont der Bürgermeister, dass die Stadt seit einem halben Jahr ca. 33.000€ an Mehrkosten aufbringen musste, da die Entgeltverhandlungen noch nicht abgeschlossen waren und die Kosten nicht durch die Einnahmen gedeckt werden. Der Bürgermeister äußert den Vorschlag, die Kita am Lustgarten und alle Kitas, die teurer sind finanziell zu unterstützen. Die 50/50 Regelung bleibt bestehen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Pauschale für Ganztagsplätze in Höhe von 25€ und für Teilzeitplätze in Höhe von 15€. Der Vorschlag der Fraktionen würde Mehrkosten in Höhe von 32.000€ verursachen. Der Vorschlag der Verwaltung würde 17.000€ Mehrkosten verursachen. Wenn ein Beschluss gefasst wird, dann nur vorbehaltlich der Rücksprache/Genehmigung des Landkreises.

 

Herr Schönfeldt sieht diese Einigung als ein positives Signal. Durch diesen Beschluss könnte Druck auf den Landkreis ausgeübt werden.

 

Herr Grote kritisiert, dass nicht vorher Rücksprache mit dem Landkreis gehalten wurde.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass dies in der Kürze der Zeit nicht möglich war.

 

Herr Baetke betont nochmals, dass der vorgelegte Antrag der CDU und der SPD den Ausführungen des Bürgermeisters entspricht.

 

Es folgt eine Sitzungspause.

 

Sachverhalt:

Nach § 16 Kindertagesförderungsgesetz- KiföG M-V soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Kita) nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch oder vergleichbare Vereinbarungen im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird oder werden wird, abschließen. Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen der jeweiligen Kita festgelegt.

 

Gemäß § 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA) vom 30. März 2010 legt die Stadt Grevesmühlen auf Grundlage der jeweils leistungsbezogenen Entgelte der Kindertageseinrichtung i. V. mit §§ 20 und 21 KiföG M-V die Höhe der Elternbeiträge (Gebühren) gemäß Anlage 1 fest und gibt sie amtlich bekannt.

 

Nach KiföG M-V und Vorgaben des Landkreises Nordwestmecklenburgs (LK NWM)

hat die Verwaltung die Aufwendungen für die Betreuung der Kinder in der Kita „Am Lustgarten 24 - 26“ in Grevesmühlen für Krippe, Kindergarten und Hort für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 neu ermittelt. An den Verhandlungen  nahmen zwei Vertreterinnen des Elternrates sowie ein Mitglied des städtischen Kultur- und Sozialausschusses teil. Die mit dem LK NWM am 29.03.2017 verhandelten Platzkosten sind mit den Kostenblättern für die Krippe, den Kindergarten und den Hort untersetzt (Anlage 4).

 

Im Fokus der neuen Platzkostenkalkulationen stand das Bemühen der Verwaltung:

  1. finanzielle Belastung für die Personensorgeberechtigten und die Stadt Grevesmühlen so gering wie möglich zu halten,
  2. eine Bedarfsorientierung und Flexibilisierung in der Kinderbetreuung gemäß §§§ 4; 5 und 21 KiföG M-V mit zusätzlichen Angeboten, flexiblen Regelungen sowie einem differenzierten und leistungsgerechten Beitragssystem zu realisieren.

 

Dazu wurden alle Betriebskosten,  Gebäude- und Raumnutzungen sowie die Fachkraft-Kind-Schlüssel in allen Betreuungsformen erneut untersucht.

Die Platzkapazitäten und Fachkraft- Kind-Schlüssel bleiben unverändert erhalten.  

Die Kita bietet grundsätzlich eine Kindertagesförderung als Ganztags- und Teilzeitplätze von montags bis freitags an für:

Krippe und Kindergarten: von  6:30 bis 16:30 Uhr

Hort:von 11:10 bis 17:10 Uhr .

 

Bedarfsorientierung und Flexibilisierung in der Kinderbetreuung realisiert der Kita- Träger gemäß §§§ 4; 5 und 21 KiföG M-V mit zusätzlichen Angeboten, flexiblen Regelungen sowie einem differenzierten und leistungsgerechten Beitragssystem. Dazu wird folgendes Konzept zur Abdeckung individuell erhöhter Betreuungszeiten umgesetzt:

Gemäß § 21 Abs. 4 KiföG M-V tragen die Eltern die sich durch erhöhte Betreuungszeiten bei Mehrbedarf nach § 4 Abs.3 und während der Schulferien nach § 5 Abs.3 ergebenden Kosten.

Demzufolge sind erhöhte Betreuungszeiten als Zusatzangebot nach individuellem Bedarf  von Eltern einzeln buchbar und extra zu bezahlen. Hierfür wird transparent ein differenziertes und leistungsgerechtes Beitragssystem angeboten:

 

Betreuung vor Unterrichtsbeginn:            6:30 7:30 Uhr

Betreuung nach Regelöffnungszeit:       16:30 - 18:00 Uhr

                                                                  

Zur Gewährleistung der Personalbereitstellung erfolgt die Buchung dieser Zusatzangebote mit Abschluss der Betreuungsvereinbarung. Bei individuellen Bedarfsänderungen wird eine neue Betreuungsvereinbarung mit den Eltern abgeschlossen.

 

Betreuung in Schulferien:

Wegen des Wegfalls der Unterrichtszeiten bietet die Kita in Schulferien und an  

unterrichtsfreien Tagen als Zusatzleistung erweiterte Betreuungszeiten zur

Regelöffnungszeit von montags bis freitags an:

                  Hort:vor  11:10 Uhr   und   nach  17:10 Uhr

 

In diesem Zeitraum ist Mehrbetreuung nach individuellem Bedarf von Eltern buchbar und extra zu bezahlen.

Die Gebührenpflicht entsteht mit der verbindlichen Anmeldung des Kindes (Buchung) für die Betreuung in den jeweiligen Schulferien.

 

Die verhandelten Entgelte/Platzkosten entsprechen dem tatsächlichem Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote der Kita „Am Lustgarten“.

 

Hinweise der Verwaltung:

Wie bereits in den Vorjahren gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungsangebote für Personensorgeberechtigte. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt nach § 21 (5) – (6) KiföG M-V anteilige  Entlastungen von Elternbeiträgen für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle:

a.)     sozialverträgliche Staffelung der Elternbeiträge

b.)    vollständige oder teilweise Übernahme der Elternbeiträge

c.)     Übernahme der Verpflegungskosten als Bildungs- und Teilhabeleistung nach § 28 Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

d.)    im letzten Jahr vor voraussichtlichem Eintritt in die Schule (bis zu 80 €

           monatlich)

e.)    im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs (bis zu 100 € monatlich)
 

Im Februar 2017 bezuschusst die Stadt Grevesmühlen 19 Grevesmühlener Krippenkinder in der Kita „Am Lustgarten“ durch die Übernahme des Wohnsitzgemeindeanteils von 51,74% in Höhe von 217,31€. Diese Mehrkosten belasten den städtischen Haushalt im Jahr 2017 mit rund 2.700 € zusätzlich als freiwillige Leistung. 

 

Die Stadt Grevesmühlen hat keinen ausgeglichenen Haushalt und befindet sich in der Haushaltssicherung. Ein Haushaltssicherungskonzept nach § 43 der KV M-V wurde beschlossen und wird weiterverfolgt.

Die Verwaltung empfiehlt daher der Stadtvertretung, ihren Wohnsitzgemeindeanteil in Höhe von 50% der verbleibenden Kosten nach Abzug der Landes- und Kreismittel für die Krippe, den Kindergarten und den Hort festzulegen.

 

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Anlage 1 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA) vom 30. März 2010 in vorgelegter Fassung.

 

Auf Grund eines plötzlichen Todesfalls wird die Sitzung um 20.20 Uhr abgebrochen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

 

Nein- Stimmen:

 

Enthaltungen:

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage