24.04.2017 - 9 Antrag auf Teileinziehung der Gemeindestraße "A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Stadtpräsident merkt zu diesem Tagesordnungspunkt an, dass der Hauptausschuss eine Beschränkung von 7,5t in Verbindung mit einem Zusatzschild empfohlen hat.

 

Herr Schulz kritisiert, dass der Vorschlag des Hauptausschuss nicht aus der Beschlussvorlage ersichtlich ist. Auch der Sachverhalt gibt keine Auskunft über eine Beschränkung von 7,5t. Herr Schulz äußert sich negativ zu einer Beschränkung von 7,5t und spricht sich für eine Beschränkung von 3,5t in Verbindung mit einem Zusatzschild aus.

 

Auch Herr Reppenhagen findet die Beschlussvorlage von der Verwaltung schlecht aufgearbeitet. Eine Übersicht der verschiedenen Varianten wäre wünschenswert gewesen. Bei einem Durchfahrtsverbot für LKWs, welches auch einer Beschränkung von 3,5t in Verbindung mit dem Zusatzschild –Lieferverkehr frei- gleich kommt, wären PKWs von dieser Regelung ausgenommen.

 

Der Bürgermeister informiert über die Aufforderung des Landkreises, das bestehende Schild unverzüglich zu entfernen. Andernfalls drohen Strafzahlungen. Er bittet darum, dass heute zu dieser Problematik ein Beschluss gefasst wird.

 

Herr Reppenhagen ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass das Aufstellen der vorher genannten Variante nicht ohne Prüfung/Messungen erfolgen darf.

 

Herr Krohn hält den Vorschlag des Hauptausschusses mit einer Beschränkung von 7,5t in Verbindung mit einem Zusatzschild weiterhin für geeignet. Er ist der Ansicht, dass das Einholen einer Ausnahmegenehmigung für jeden Anwohner möglich sei. Weiterhin merkt er an, dass Wohnmobile von dieser Beschränkung nicht ausgeschlossen sind.

 

Herr Baetke bemerkt, dass er in der letzten Sitzung den Antrag auf Zurückweisung in den Hauptausschuss gestellt hat, um die aufgeworfenen Fragen zu klären. Jetzt stehen wieder viele unbeantwortete Fragen im Raum.

 

Herr Schulz schlägt eine Abstimmung zur 3,5t Variante vor.

 

Herr Baetke erkundigt sich hierzu, ob bei einer Beschränkung von 3,5t Versorgungsfahrzeuge die Straße durchqueren dürfen.

 

Herr Krohn richtet eine Frage an Herrn Schulz, ob er das bestehende Schild oder ein Schild mit der Aufschrift 3,5t meint.

 

Herr Schulz teilt mit, dass das bestehende Schild gemeint ist.

 

Herr Krohn beantragt, dass ein Beschluss mit genauer Bezeichnung des Verkehrszeichens gefasst wird.

 

Herr Reppenhagen teilt mit, dass das Schild 253 mit dem abgebildeten LKW die zulässige Gesamtmasse für Kraftfahrzeuge beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Personenkraftwagen und Omnibusse. In Verbindung mit dem Zusatzschild -Lieferverkehr frei- wäre eine Lösung gefunden.

 

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat im Juni 2010 zur Erschließung neuer Gewerbeflächen im Nordosten des Stadtgebiets die neue Gemeindestraße „Am Baarssee“ gewidmet. In den vergangenen sechs Jahren haben sich dort bereits einige Gewerbebetriebe angesiedelt und die Ansiedlung weiterer Betriebe wird erwartet. Die Straße ist direkt von der B 105 aus erreichbar, aber auch von der B 105 über die Gemeindestraßen „Am Bleicher Berg“ und „Vielbecker Weg“.

 

Zudem hat im selben Zeitraum die im „Vielbecker Weg“ gelegene Abwasseraufbereitung durch Erweiterungen der Kläranlage erheblich an Volumen zugenommen.

 

Diese Zunahme gewerblicher Aktivität insgesamt, hatte zur Folge, dass die Frequentierung der Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“ durch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t erheblich zugenommen hat. Dies liegt zum einen daran, dass Ortskundige sich an die länger bestehende Zufahrt gewöhnt haben, zum anderen daran, dass die neue Straße „Am Baarssee“ wohl noch nicht Einzug in alle Navigationsgeräte gefunden hat. Außerdem ist mit der Ansiedlung weiterer Gewerbe mit einer weiteren Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen.

 

Die Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“, welche südlich begrenzt wird durch die B 105 (Kreuzungsbereich „Lübecker Straße“/„Ziegelhof“) und nördlich übergeht in die Straße „Vielbecker Weg“, wird jedoch ganz überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Einzig südwestlich im unmittelbaren Anschluss an den Kreuzungsbereich mit der B 105 („Lübecker Straße“/“Ziegelhof“) befinden sich in einem Gebäude drei kleinere Gewerbebetriebe. Das öffentliche Wohl bezogen auf diese Straße bemisst sich daher anhand der vorhandenen Wohnqualität, welche durch die Zunahme des Verkehrsaufkommens deutlich nachgelassen hat.

 

Zur Wiederherstellung der Wohnqualität in der Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“ und zur Verhinderung einer noch stärkeren Beeinträchtigung der Wohnqualität in der Zukunft, ist die zu beantragende Teileinziehung nach § 9 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) aus zwei Gründen das Mittel der Wahl:

 

Zunächst können dadurch die Verkehrsgeräusche direkt minimiert werden, welche durch die bloße Nutzung der Straße entstehen. Aber auch Straßenschäden, welche zu einer Zunahme der Abrollgeräusche führen, können minimiert werden. Die Straße „Am Bleicher Berg“ ist als Innerortsstraße konzipiert und daher für die Nutzung als Ortsverbindungsstraße durch schwere Kraftfahrzeuge nicht ausgelegt. Wird sie zukünftig nur noch durch KFZ mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t genutzt, ist deshalb mit einer Minimierung der Straßenschäden zu rechnen.

 

Nach telefonischer Auskunft von Herrn Bölter am 05.04.2017, 13,30 Uhr legt die Kommune über nachvollziehbare Gründe die Tonnagebegrenzung für LKWs fest. Vorgaben des Landkreises gibt es diesbezüglich ebenso wenig wie „Standardbegrenzungen“, welche im vereinfachten Verfahren einfacher zu bewilligen wären.

 

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt bei der Straßenaufsichtsbehörde zu beantragen, die Widmung der öffentlichen Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“ in Grevesmühlen auf Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t mit dem Verkehrszeichen 253 in Verbindung mit dem Zusatzschild –Lieferverkehr frei- zu beschränken (Teileinziehung) und eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

19

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

1


 

 

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Anlagen zur Vorlage