11.12.2017 - 7 Berufung und Verpflichtung eines Nachrückers in...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Auf Grund des Ausscheidens von Herrn Uwe Bendiks aus der Stadtvertretung Grevesmühlen rückt gemäß § 46 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) entsprechend der Festlegung der Reihenfolge der Ersatzpersonen auf Grund des Gemeindewahlergebnisses in der Stadt Grevesmühlen am 25.05.2014 Herr Dirk Zachey nach, der auf dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) gewählt worden war.

 

Der Stadtpräsident verpflichtet gemäß § 28 Abs. 2, Satz 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) Herrn Zachey per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

 

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Somit sind 18 von 24 Stadtvertretern anwesend und beschlussfähig.

 

 

 


 

 

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