28.11.2017 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 41 "Neu Degt...

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Wortprotokoll

Frau Münter: Spricht die Befürchtungen an, dass die Anlieger erneut mit Anliegerbeiträgen belastet werden.

Hierzu erfolgt eine gutachterliche Prüfung, wie der Bürgermeister erklärt.

Frau Münter: Zu klären ist ebenfalls, wo die Wertstoffcontainer in Zukunft aufgestellt werden.

Das Bauamt prüft den Platz hinter der Bushaltestelle in Neu-Degtow.

Herr Prahler: Bei den Kaufverhandlungen ist festgestellt worden, dass ein Grundstück der Stadt Schönberg gehört, hierzu gibt es  Nachforschungen über die Richtigkeit der Eintragung und das Ziel zum eventuellen Ankauf der Fläche.

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtvertretung hat am 24.04.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 gebilligt. Mit dem Entwurf wurden vom 23.05.2017 bis zum 23.06.2017 die Öffentlichkeit sowie die Behörden beteiligt.

 

Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Es handelt sich überwiegend um Klarstellungen, Präzisierungen sowie redaktionelle Berichtigungen.

 

Aus der fortschreitenden Erschließungsplanung ergaben sich folgende Änderungen:

-  Zwischen der Dorfstraße und dem geplanten Gehweg muss ein 0,5 m breiter Pufferstreifen geschaffen werden. Entsprechend wurde die festgesetzte Verkehrsfläche um 0,5 m Richtung Westen verbreitert.

 

Die nordöstlich vorhandene Gasverteilerstation benötigt auch zukünftig eine Zuwegung von der Dorfstraße. Um dies zu gewährleisten, wird der ursprünglich entlang der nördlichen Plangebietsgrenze vorgesehene Lärmschutzwall im Bereich der Gasverteilerstation durch eine Wand ersetzt. Der Lärmschutz der südlich liegenden Grundstücke erfährt dabei keine Änderung.

Von der Unzulässigkeit von Nebenanlagen in den festgesetzten Hausgärten wurden die Spielgeräte ausgenommen.

 

Der Abwägungs- Satzungsbeschluss liegt der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vor. Da die Stadt nicht alleiniger Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 41 ist, sind normalerweise vor dem Satzungsbeschluss Regelungen zur Erschließung und Durchführung mit dem privaten Grundstückseigentümer zu treffen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen diese Regelungen in Form eines Vertrages abschließend noch nicht vor. Der Satzungsbeschluss soll jedoch jetzt schon gefasst werden. Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes ist daher erst nach Abschluss  eines Erschließungs- und Durchführungsvertrages zwischen dem privaten Grundstückseigentümer und der Stadt zu veranlassen.

 

 

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Beschluss:  

Beschlussvorschlag: 

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat die während der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 41 "Neu Degtow West" mit folgendem Ergebnis geprüft:               s. Anlage.

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt den Bebauungsplan Nr. 41 "Neu Degtow West" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung inklusive Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 41 gemäß Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen ortsüblich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung soll jedoch erst nach Abschluss eines Erschließungs- und Durchführungsvertrages mit dem privaten Grundstückseigentümer und der Stadt Grevesmühlen erfolgen.

 

  1. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2064&TOLFDNR=30545&selfaction=print